Der Torturm darf vorerst nicht mehr angestrahlt werden. Foto: Archiv (Werner Kuhnle

Das neue Naturschutzgesetz untersagt die Beleuchtung öffentlicher Gebäude. Allerdings könnten die Vorgaben über Ausnahmegenehmigungen umgangen werden.

Marbach - Für unzählige Tiere stellt künstliches Licht eine massive Gefahr da. Zugvögel können beispielsweise laut BUND die Orientierung verlieren, Insekten werden angezogen, verenden dann durch Erschöpfung oder fallen Fressfeinden zum Opfer. Aus dem Grund wurde mit der Änderung des Naturschutzgesetzes auch verboten, öffentliche Gebäude nachts anzustrahlen – sofern das nicht aus triftigen Gründen wie der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit unabdingbar ist. Eine Folge davon ist, dass der Marbacher Torturm nicht mehr wie gewohnt in Licht getaucht werden kann. Bislang jedenfalls. Das jedoch muss noch nicht das letzte Wort in der Causa sein.

Marbach erkundigt sich über Formalitäten

Denn in der Schillerstadt wird zumindest nicht ausgeschlossen, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Vertreter der Kommune hätten sich im Ludwigsburger Kreishaus zwischenzeitlich erkundigt, welche Dokumente und Formalitäten dafür nötig wären, berichtet Caren Sprinkart, die Persönliche Referentin des Landrats. Ein offizieller Antrag sei indes noch nicht gestellt worden. Das bestätigt Franziska Wunschik, die Erste Beigeordnete der Stadt. Man habe sich zu dem ganzen Sachverhalt und den rechtlichen Hintergründen informiert. Ziel sei nun, das Thema gründlich aufzuarbeiten und dann damit nach der Sommerpause in die politischen Gremien zu gehen. Erst dann könne man sagen, ob gegebenenfalls eine Ausnahmegenehmigung von dem Beleuchtungsverbot beantragt werden soll oder nicht.

Großbottwar hat schon Antrag auf Befreiung gestellt

Einen Schritt weiter ist hier bereits die Stadt Großbottwar. Deren Bürgermeister Ralf Zimmermann hatte schon vor einigen Monaten ausgeführt, dass man die Gesetzesänderung im Blick habe und Rechtssicherheit herstellen wolle – nachdem die Stadthalle und das Rathaus in den Abendstunden illuminiert würden. Tatsächlich hat die Kommune inzwischen auch einen förmlichen Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung für diese beiden Gebäude eingereicht, wie Caren Sprinkart erklärt. Eine Entscheidung sei aber noch nicht getroffen worden.

Grünes Licht für Markgröningen

Als bislang einzige Kommune habe Markgröningen das offizielle Go für ein offizielles Gesuch erhalten. Demnach dürften das Rathaus und die Bartholomäuskirche in der Schäferlaufstadt beleuchtet werden. Zudem hat das Land längst grünes Licht vom Kreishaus bekommen, weiter das Residenzschloss und das Schloss Favorit anzustrahlen, zum einen aus Sicherheitsgründen, zum anderen wegen der kulturhistorischen Bedeutung der Gebäude.