Der Angeklagte hatte einen Brief an den Richter geschrieben. Foto: Archiv (dpa)

Einem 22-Jährigen wird vorgeworfen, in der S 4 zwischen Marbach und Erdmannhausen eine Frau unsittlich berührt zu haben. Per Brief äußert er sich vor Gericht erstmals zu den Vorwürfen.

Marbach - Anders als gedacht ging am Montag der Prozess gegen einen 22-jährigen Hauptangeklagten sowie zwei weitere Angeklagte im Alter von 30 und 35 Jahren – alle drei Geflüchtete – am Landgericht in Heilbronn weiter. In diesem geht es um Vorfälle in Asylunterkünften sowie einen sexuellen Übergriff in einer S-Bahn am 13. Mai dieses Jahres.

Da der zuständige Sachverständige sich am Montag in Quarantäne befand, musste das Programm kurzfristig geändert werden. Es wurden weniger und andere Zeugen als ursprünglich geplant geladen. Im Mittelpunkt des zweiten Verhandlungstages stand unerwarteterweise jedoch auch ein Brief, den der Hauptangeklagte an den Richter geschrieben hatte und den er ihm am Montag überreichte. In diesem versuchte er, sein Leben, seine Probleme und die aktuelle Situation zu erklären. Dabei nahm er erstmals auch zu den Geschehnissen in der S-Bahn Stellung.

Drogen, Hunger und Schlafmangel
„Ich weiß nicht, ob ich das gemacht habe oder nicht. Ich frage mich das jeden Tag“, verlas der Richter die Worte des Hauptangeklagten. Des Weiteren hatte der 22-Jährige zu Papier gebracht: „Wenn ich das gemacht habe, dann tut es mir leid. Ich mache das normalerweise nicht. Ich habe kein Bedürfnis danach, eine Frau anzufassen. Ich habe eine Frau. Ich bin nicht kriminell und habe kein kriminelles Herz.“ In diesen Tagen habe er wegen Streitigkeiten mit einer von seinen zwei Partnerinnen Wodka, Ecstasy, Marihuana und weitere Betäubungsmittel zu sich genommen, zudem nichts gegessen und nicht geschlafen. „Mein Kopf war kaputt“, so der Angeklagte. Freunde hätten ihn in diesem Zustand ins Krankenhaus gebracht. Von dort sei er dann ins Gefängnis gekommen, wo er von den gegen ihn gerichteten Vorwürfen in der S-Bahn hörte. „Ich weiß, dass eine Kamera im Zug an der Decke ist. Aber ich weiß nicht, was ich gemacht habe“, beteuerte er in seinem Schreiben, in dem es viel um die Streitigkeiten mit der einen von seinen zwei Partnerinnen ging sowie um seine Geschichte, die, seitdem er neun Jahre alt ist, von Leid, Tod und Umzügen in andere Länder geprägt ist. „Deutschland ist das Land, in dem ich ein gutes Leben habe. Wenn das nun in meinem Status steht, dann war es das. Ich weiß nicht, wo ich ein anderes Leben bekommen soll“, macht er in seinem Brief klar. Des Weiteren hob er darin immer wieder hervor, nicht schizophren zu sein, wie man es ihm auch schon bescheinigt hätte, sondern einfach unter einem Trauma zu leiden.

Anklage wegen Diebstahl
Hauptbestandteil des zweiten Verhandlungstags war jedoch nicht der Vorfall in der S-Bahn, sondern einer, für den sich der Hauptangeklagte zusammen mit den zwei anderen Angeklagten verantworten muss. Ihnen wird vorgeworfen, am 15. August 2019 in einer Asylbewerberunterkunft in Bietigheim-Bissingen einem anderen Mann das Mobiltelefon entwendet zu haben und dabei bedrohlich eine Flasche als Schlagwerkzeug geschwungen zu haben. Die Angeklagten sollen die Beute eingesteckt und zudem Nacktaufnahmen als Druckmittel erzwungen haben. Zwei Nachbarn berichteten von ihren Beobachtungen außerhalb des Gebäudes an diesem Tag, außerdem sagten drei Polizeibeamte aus – zu den getätigten Dursuchungen, den anschließenden Befragungen sowie zur Auswertung der beschlagnahmten Geräte. Weiter geht der Prozess nun am Montag, 23. November

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