Die gestohlenen Gegenstände sollten die Skater-Leidenschaft wecken. Foto: Archiv (dpa/Silas Stein)

Zwei Großbottwarer haben sich vor Gericht verantworten müssen, nachdem einer der beiden sich im Skatepark von Marbach bedient hatte. Er hatte seinem Freund eine Freude machen wollen.

Großbottwar/Marbach - Der Eine wollte dem Anderen eine Freude machen und dessen alte Skater-Leidenschaft reaktivieren. Und dann war da noch der Frust darüber, vor Kurzem selbst beklaut worden zu sein. Am Ende standen die beiden Männer nun wegen Diebstahl vor dem Strafgericht des Amtsgerichts Marbach und zeigten sich reuig. Die Staatsanwaltschaft warf den beiden Freunden aus Großbottwar vor, dass sie gemeinschaftlich Anfang Juli 2020 vom Skaterpark Marbach eine Box und ein Rail im Wert von rund 200 Euro gestohlen und danach zu sich nach Hause gebracht haben. Das Gericht wollte zu dem Vorfall fünf Zeugen hören.

Überraschung ist gelungen

„Er brachte es mit, ich wusste nicht, dass es geklaut war“, beteuerte der Ältere der beiden Angeklagten im Gerichtssaal. Für ihn als langjährigen Skater war es aber ein Ansporn, wieder mehr Sport zu treiben. „Bei Ihrer Erfahrung in Gerichtssachen muss es sich doch aufgedrängt haben, dass da etwas faul ist“, insistierte die Richterin. Ja, räumte der 42 Jahre alte Mann ein, im Nachhinein sei es ihm auch klar gewesen. „Es war wie eine Fügung, als ich das Zeug schon von weitem sah, schließlich war unsere selbst gebaute Skaterbox erst wenige Tage zuvor weggekommen“, erzählte der Jüngere, der seinen Freund damit überraschen wollte. Zerknirscht räumte der 35-Jährige ein, nicht weiter darüber nachgedacht zu haben, dass er wiederum den Besitzern dieser Box den gleichen Frust bescherte, wie er ihn selbst nach dem Verlust empfunden hatte.

Therapie ist schon geplant

Für den 42-Jährigen stand viel auf dem Spiel, er steht bereits unter Bewährung. In Bietigheim-Bissingen aufgewachsen, kam er mit elf Jahren ins Heim, machte seinen Hauptschulabschluss und begann zwei Mal eine Ausbildung, die er jedoch nicht abschloss. Von den harten Drogen habe er sich inzwischen zwar distanziert, er wolle das Problem aber nun mit einer Therapie wirklich richtig in den Griff bekommen. Sein Bewährungshelfer berichtete dem Gericht von anfänglichen Schwierigkeiten und Chaos im Leben des 42-Jährigen. Doch seit er im Elternhaus des Freundes wohne, gehe es bergauf. Der Bewährungshelfer hatte mit ihm seine unerledigten Strafbefehle geordnet und bestätigte auch die Ableistung der Arbeitsstunden.

Diebesgut wieder beim Besitzer

Sein jüngerer Kumpel dagegen ist noch nie polizeilich in Erscheinung getreten. Weil er darüber hinaus geständig war und die Polizei die gestohlenen Teile wieder dem rechtmäßigen Besitzer geben konnte, stellte das Gericht das Verfahren ein, mit der Auflage, 50 Stunden gemeinnützige Arbeit zu verrichten. Auch das Verfahren gegen den 42-Jährigen wurde eingestellt, schließlich gab es keine Beweise dafür, dass er beim Diebstahl dabei war.