Das Gebiet, in dem das Gerätehaus errichtet wurde, liegt direkt am Lemberg. Foto: kuhnle/kuhnle

Der Affalterbacher Gemeinderat hat dem nachträglich gestellten Bauantrag zugestimmt.

Affalterbach - Die rund ein Jahr dauernde Diskussion um ein Gerätehaus in der Trollingerstraße hat ein Ende gefunden. Nach etlichen Änderungen und Rückbauten gab die Mehrheit des Gemeinderats ihr Plazet. Darüber war aber nicht jeder glücklich.

Angefangen hatte alles damit, dass die bereits vorhandene hölzerne Gerätehütte abgerissen worden war und durch einen massiven und deutlich größeren Neubau ersetzt werden sollte. Knapp neun Quadratmeter sollte das zweieinhalb Meter hohe Gerätehaus messen. Die Arbeiten waren bereits in vollem Gange, als der Baurechtsbehörde auffiel, dass dafür gar kein Bauantrag gestellt worden war. Also reichte der Bauherr nachträglich einen solchen ein, über den in der Gemeinderatssitzung vom 28. Januar beraten wurde.

Bebauungsplan sieht keine Nebenanlagen vor

Dabei zeigte sich, dass der Bauherr besser mal vorher gefragt hätte, ob er an dieser Stelle in dieser Form überhaupt bauen dürfe. Denn das Gerätehaus in spe befand sich nicht nur außerhalb des Baufensters, sondern laut Bebauungsplan sind in diesem Bereich auch keine Nebenanlagen vorgesehen. Mit der Holzhütte zuvor hatte es keine Probleme gegeben. Denn sie war deutlich kleiner und zudem von einer Hecke verdeckt. Die jedoch war mittlerweile entfernt worden. Zudem wurde der Neubau unmittelbar an die Grundstücksgrenze an der Straße gesetzt. In seinen Dimensionen, so befanden die Gemeinderäte, sei er durchaus mit einer Garage vergleichbar. Für die jedoch müsse ein vorgeschriebener Abstand zur Straße eingehalten werden. Der Antrag wurde abgelehnt.

Zwei Monate später war die massive Gerätehütte erneut Gegenstand gemeinderätlicher Debatten. Nun plante der Bauherr einen teilweisen Rückbau und einen Abstand zur Straße von 1,3 Metern. Die Grundfläche wurde auf etwa fünfeinhalb Quadratmeter verkleinert, die Höhe um 50 Zentimeter verringert. Auf der Süd- und der Ostseite war nun eine Begrünung geplant, ebenso auf dem Flachdach. So solle das Gerätehaus weniger massiv aussehen. Nach einiger Diskussion wurde beschlossen, die Entscheidung zu vertagen; der Bauausschuss wollte sich die Sache zunächst vor Ort anschauen.

Zwischenzeitlich wurden mehrere Gespräche geführt

Das folgende Urteil über die Begutachtung war eindeutig: Der Bau füge sich nicht ins Ortsbild ein, hieß es. Die Gemeinderäte folgten der Empfehlung des Bauausschusses und lehnten den Bauantrag erneut ab. Damit lag der Ball laut Hauptamtsleiter Alexander Langner nun beim Landratsamt: „Das entscheidet, was mit der Hütte passiert und ob sie eventuell ganz abgerissen werden muss.“

So weit ist es indes nicht gekommen. In der jüngsten Gemeinderatssitzung erklärte das Gremium mehrheitlich – bei einer Nein-Stimme und drei Enthaltungen – sein Einverständnis zu dem nun knapp sechs Quadratmeter großen Gerätehaus – unter der Bedingung, dass es wie geplant ein Flachdach bekommt, die Seitenwände mit Holz verkleidet werden und zur Straße hin eine Hecke gepflanzt wird – Resultat der zwischenzeitlichen Gespräche mit dem Bauherrn. Kritik gab es trotzdem: „Da kann ich ja in Zukunft jedem raten, einfach mal drauflos zu bauen, irgendwann wird’s schon durchgehen“, monierte Hans Steidle (CDU). Auch Helmut Rikker (Freie Wähler) meinte, das Vorgehen, erst zu bauen und dann einen Antrag zu stellen, sei sicher nicht in Ordnung. Anders als Steidle vertrat er aber die Ansicht, es gebe durchaus Vergleichbares in der Nachbarschaft.

Auch andernorts sind ungenehmigte Gerätehütten ein Thema

Das Thema Gartenhütten ist nicht zu unterschätzen. Wohl im Januar wird der Fortbestand oder Abriss von noch vier solcher Bauten in Großsachsenheim den Petitionsausschuss des Landtags beschäftigen. Denn in dem fraglichen Gebiet, in dem durch einen Bauträger Eigentumswohnungen errichtet wurden, schließt der Bebauungsplan Gartenhütten explizit aus – was den Bauträger nicht daran hinderte, Gartenhütten in einer bestimmten Größe zu erlauben.

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