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Auch beim Bauen sollte es heißen: Gleiches Recht für alle. Das ist aber nicht immer so.

Affalterbach - Man könnte sagen, es gehe doch nur um eine Gerätehütte. Auch dass sich der Petitionsausschuss des Landtags mit gerade mal neun Kubikmeter großen Gartenhäuschen in Großsachsenheim befassen muss, statt dass man sich irgendwie einigt, erscheint auf den ersten Blick absurd. Auf den zweiten aber nicht.

Denn dahinter steckt die Frage, ob man von der Gemeinde festgelegte Bebauungspläne einfach so ignorieren kann. Bebauungspläne, die im Übrigen, gerade wegen möglicherweise erheblicher Eingriffe in die Rechte von Grundstückseigentümern und Bewohnern, in einem langwierigen Verfahren, bei dem auch die Öffentlichkeit gehört wird, festgelegt und beschlossen werden und Rechtsgültigkeit erlangen. Wenn jemand baut, ohne sich um Baugenehmigungen und Bebauungspläne zu scheren, dann könnten das auch andere zum Anlass nehmen, dasselbe zu tun. Vor allem, weil verschiedene Bürgermeister unter der Hand berichten, dass große Bauträger gerne mal einen weder gesetzeskonformen noch genehmigten Größenzuschlag von zehn Prozent für sich in Anspruch nehmen.

Konsequenzen hat das kaum. Da wundert es nicht, wenn auch Privatleute nicht einsehen, warum sie sich strikt an die Vorgaben halten sollen. Auch wenn sie dann, wie im Affalterbacher Fall, ein Stück zurückrudern oder vielmehr -bauen müssen.

Nicht jeder hält sich an die Vorgaben

Schon im Alten Testament stehen die weisen Worte: „Was immer du tust, bedenke das Ende.“ Wilhelm Busch hat es bei Max und Moritz so ausgedrückt: „Aber wehe, wehe, wehe, wenn ich auf das Ende sehe...“