Foto: Lars Laucke

Erst nach dem dritten Crash hatte er ein Einsehen. Der Senior beendete seine Fahrt und gab seinen Führerschein ab.

Offenbar aufgrund des hohen Alters und der daraus resultierenden körperlichen Einschränkungen war am Donnerstagvormittag ein 91-Jähriger in Waiblingen nicht mehr in der Lage unfallfrei seinen Wagen durch den Verkehr zu lenken. Gegen 10 Uhr wollte der Mann von der Alten Waiblinger Straße nach links in die Neustadter Hauptstraße abbiegen. Hierbei verhielt sich der Mann allerdings bereits derart ungeschickt, dass er noch vor dem Abbiegevorgang im Kurvenbereich rangieren musste. Dabei fuhr der Senior mit seinem Honda Jazz rückwärts gegen ein Verkehrszeichen, welches durch das Fahrzeug aus dem Sockel gerissen wurde und umfiel. Ein Zeuge konnte den Unfall beobachten und musste dann feststellen, dass der Unfallfahrer nach dieser ersten Kollision seine Fahrt einfach fortsetzte.

Kurz vor 11 Uhr war der Fahrer mit seinem Honda im Begriff, rückwärts aus dem Krautlandweg auszufahren. Dabei stieß er mit dem Heck seines Fahrzeuges gegen einen dortigen Betonsockel. Nach einer ersten Begutachtung des Schadens folgte der Senior dem Rat einer Zeugin und wendete sein Fahrzeug. Anschließend fuhr er ohne sich um die Schadensregulierung zu kümmern davon.

Nur gut eine halbe Stunde später fand sich der Unglücksrabe erneut mit seinem Wagen im Krautlandweg. Bei einem erneuten Wendeversuch fuhr er wieder auf denselben Betonsockel auf. Die Zeugin, welche bereits seinen ersten Unfall dort beobachtet hatte, forderte den Senior auf, sein Fahrzeug zu verlassen. Dem kam der 91-Jährige aber nicht nach, sondern er versuchte, seine Fahrt fortzusetzen. Dabei fuhr er auf einen in einer Hofeinfahrt geparkten Opel Mokka auf. Der Zeugin gelang es, den Mann dazu zu bewegen aus dem Wagen auszusteigen und ihm den Schlüssel abzunehmen. Der Gesamtsachschaden liegt bei mehreren tausend Euro. Gegenüber den mittlerweile eingetroffenen Polizeibeamten hatte der ältere Herr ein Einsehen und gab freiwillig seinen Führerschein zurück. Die Fahrerlaubnisbehörde wird nun darüber in Kenntnis gesetzt.