Roswitha Brosi erhielt im Jahr 2017 für ihren Einsatz beim DRK in Oberstenfeld von Bürgermeister Markus Kleemann die Johannes-Nefflen-Medaille. Foto: Archiv (Werner Kuhnle)

Die Gemeinde Oberstenfeld ehrt künftig anders. Sie will das langjährige ehrenamtliche Engagement stärker würdigen und hat deshalb die Richtlinien für die Verleihung der Johannes-Nefflen-Medaille und der Bürgermedaille geändert.

Oberstenfeld - Die Gemeinde Oberstenfeld hat ihre Richtlinien für die Johannes-Nefflen-Medaille und die Bürgermedaille überarbeitet. Die Nefflen-Medaille für ehrenamtlichen Einsatz wird es künftig schon nach 30 Jahren in Gold und nach 20 Jahren in Silber geben. Bisher waren 40 Jahre für Gold und 30 Jahre für Silber Voraussetzung. „Das Ehrenamt befindet sich im Wandel – tendenziell werden Ämter fluider und kurzfristiger übernommen“, teilte Bürgermeister Markus Kleemann in der Sitzungsvorlage des Gemeinderats mit.

Das ist aber nicht die einzige Änderung. Die Johannes-Nefflen-Medaille gibt es künftig auch in Bronze. Diese Medaille soll wie auch die Silbermedaille für den ersten einmaligen Erfolg einer Person bei einem Wettbewerb auf Landes- und Bundesebene verliehen werden. Die Goldmedaille hingegen bleibt für mindestens 30-jähriges aktives Engagement vorbehalten. „Das langjährige Ausüben einer Tätigkeit im Ehrenamt ist bisher zu wenig gegenüber dem persönlichen Erfolg gewichtet worden“, erklärte Markus Kleemann.

Und auch der Wohnort Oberstenfeld soll künftig keine entscheidende Rolle bei der Verleihung der Johannes-Nefflen-Medaille spielen. Denn es gebe Engagierte, die aus der Gemeinde weggezogen sind, aber immer noch in Vereinen und Organisationen mitwirkten, so Kleemann. Auch sie sollten die Gelegenheit einer Auszeichnung erhalten. Vom Tisch ist auch eine mehrmalige Auszeichnung für Erfolge. Wer etwa bei „Jugend musiziert“ in mehreren Jahren vorne landete, hatte bisher das Recht, die Medaille in jedem Jahr zu empfangen. Das führte dazu, dass manche Preisträger die Medaille ablehnten, weil die mehrmalige Auszeichnung ihre Wertigkeit herabsetzen würde. Deshalb wird sie künftig nur noch bei erstmaligem Erfüllen der Voraussetzung verliehen. Nur noch für eine vielfältige langjährige ehrenamtliche Tätigkeit wird die höherwertige Bürgermedaille verliehen. Sie ist nach dem Ehrenbürgerrecht die höchste Auszeichnung und soll stärker gegenüber der Nefflen-Medaille abgegrenzt sein.