Wer kann Hinweise zum Täter geben? Foto: Polizei

Backnang – Nach dem Banküberfall auf ein Geldinstitut in Backnang am Montagnachmittag erhoffen sich die Ermittler nun mit der Veröffentlichung von Lichtbildern Hinweise aus der Bevölkerung. Der bislang unbekannte männliche Täter hatte am 16. Dezember um 14.14 Uhr die Hauptstelle in der Straße Am Obstmarkt betreten und einen Bankmitarbeiter mit einer Pistole bedroht. Unter dem Eindruck der Bedrohung hatte der Mitarbeiter dem Bankräuber einen größeren Bargeldbetrag im fünfstelligen Bereich ausgehändigt. Anschließend hatte der Täter die Bank verlassen und war zu Fuß in der Grabenstraße in Richtung Murr geflüchtet. Von dort verliert sich die Spur.

Eine sofort eingeleitete Fahndung mit zahlreichen Streifenbesatzungen und einem Polizeihubschrauber blieb ohne Erfolg. Aus der Bevölkerung waren aufgrund der Berichterstattung bislang mehrere Hinweise eingegangen, die jedoch bislang nicht zur Ermittlung des Täters führte. Die aus der Überwachungskamera der Bank gefertigten Bilder zeigen den Bankräuber bei der Tatausführung. Die Kriminalpolizei Waiblingen bittet dringend um Zeugenhinweise. Wer erkennt die Person auf den Lichtbildern oder mit wem hat die Person auf den Lichtbildern Ähnlichkeit? Wer kann sonst Hinweise zu dem Täter geben? Wer hat sich am Tattag oder den Tagen zuvor im Bereich der Bank in der Straße Am Obstmarkt aufgehalten und hat hierbei verdächtige Beobachtungen gemacht, die im Zusammenhang mit dem Banküberfall stehen könnten? Wer hat im Bereich der Bank oder auf dem Fluchtweg in Richtung Murr verdächtige Gegenstände gefunden, die möglicherweise vom Täter stammen könnten?

Täterbeschreibung: männlich, zwischen 40 und 50 Jahre alt, circa 180 Zentimeter groß und schlank, schwarze Jacke, darunter Kapuzen T-Shirt, Basecap mit blauem Schild, Sonnenbrille, graumelierter, ungepflegter Dreitagebart.

Update: Die betroffene Bank hat nun für Hinweise, die zur Ermittlung und Überführung des Täters führen, eine Belohnung in Höhe von 5000 Euro ausgelobt. Über die Zuerkennung, Verteilung und Auszahlung der Belohnung wird unter Ausschluss des Rechtswegs entschieden. Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Amtsträger bestimmt, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört.