Als Abwicklungsmasse kommen sich die Arbeitnehmer vor, die nach dem BAG-Urteil von Erfurt eigentlich ein Recht auf Weiterbeschäftigung hätten. „Man treibt ein dreckiges Spiel mit uns uns lässt uns im Regen stehen“, sagt Erdal Ayar. Viele der überwiegend Lageristen und Maschinenanlagenführer seien in Hartz IV gelandet, acht Menschen in psychischer Behandlung, etwa zehn bis 15 hätten einen neuen Job, klagten aber noch weiter, und etwa zehn Kollegen seien nun im Ruhestand. „Da hängen Familien dran.“ Im Gegenzug werde die Produktion mit rund 40 Leiharbeitern und 23 Zeitverträgen aufrecht erhalten.
Viel Zeit ist auch in diesem Jahr schon seit dem BAG-Urteil vergangen. Das wird beim Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Stuttgart in Ludwigsburg deutlich. „Wir wollen, dass es vorwärts geht“, sagt Gudrun Stockheim, die als Anwältin der DGB Rechtsschutz Stuttgart die Interessen der meisten Kläger vertritt. Sie sieht es als „große Blockade“ an, dass die Rücknahme der Revisionen vor dem Erfurter Bundesarbeitsgericht von der Gegenseite seit Juli noch nicht eingeleitet worden sei.
Bis Mitte Januar werde man alle Urteile aus Erfurt vorliegen haben, stellte die Anwältin Cristina Baier aus der Kanzlei von Jochen Sedlitz in Aussicht. Man war zunächst davon ausgegangen, dass die sechs BAG-Urteile so große Aussagekraft haben, dass sie nicht formal durchgeführt werden müssten. „Es ist seitdem viel passiert“, stellte Baier klar. So habe man Abfindungspakete auch mit einer Transfergesellschaft geschnürt, doch habe es dem Betriebsrat an Rückhalt gefehlt.
Offen und ehrlich habe er von Anfang an mit den Arbeitern kommuniziert, betont Jochen Sedlitz am Abend auf Anfrage unserer Zeitung. Er bezweifelt den Einigungswillen der Mitarbeiter. „Hier geht es schon lange nicht mehr darum, eine Lösung zu finden.“ Einige Leute seien geradezu paralysiert von der Person Jochen Werz und normalen Argumenten gar nicht mehr zugänglich. Jochen Sedlitz betont, er habe den Betriebsräten ganz offen mitgeteilt, dass der Standort Oberstenfeld nicht zu halten sei und daher eine langfristige Rückkehr der gekündigten Mitarbeiter auf ihren Arbeitsplatz nicht mehr möglich sei. „Die Mitarbeiter haben während des Insolvenzgeldzeitraumes auch ihr Arbeitslosengeld weiter bezogen und standen keineswegs ohne Einkommen dar.“