Die niedrigsten Häuser sind im Norden und Westen des Gebiets vorgesehen. Foto: mquadrat

Im geplanten Neubaugebiet soll es drei verschiedene Bereiche mit unterschiedlicher Bebauung geben.

Großbottwar - Bis Ende des Jahres muss das Bebauungsplanverfahren für das Neubaugebiet Braunersberg IV in Großbottwar nach dem Baugesetzbuch abgeschlossen sein. In der Gemeinderatssitzung am Mittwoch ging es dabei einen großen Schritt vorwärts. Die versammelten Räte billigten nämlich unisono den Vorschlag des Planungsbüros mquadrat, das Gebiet in drei verschiedene Bereiche zu unterteilen und dort unterschiedliche Bebauung zuzulassen. Wie der Planer Manfred Mezger erläuterte, sollen im Bereich Nr. 1 Einzel- und Doppelhäuser für individuelles Wohnen entstehen, wobei „Einzelhaus“ nicht gleichbedeutend mit „Einfamilienhaus“ sein soll. Vielmehr ist hier eine volle zweigeschossige Nutzung vorgesehen, sodass auch zwei Wohnungen möglich sind. Bei den Dachformen bestehe hier relativ viel Spielraum, lediglich die Höhenlinie müsse eingehalten werden, betonte der Planer. Auch die Ziegelfarben sollen mit Rot, Rotbraun, Braun und Anthrazit dezent sein, um die Nachbarn nicht zu stören.

Im Zentrum des Gebiets befindet sich der Bereich Nr. 2, in dem dreigeschossiger Wohnungsbau entstehen soll, wobei die dritte Ebene maximal 75 Prozent des darunter liegenden Geschosses umfassen darf. Zudem soll auch die Flachdachbauweise mit zwingender Begrünung dazu beitragen, dass die Gebäude nicht allzu wuchtig wirken. „Das wäre dann der klassische Bereich für Bauträger“, erklärte Mezger. Die Mehrfamilienhäuser sollen mit Tiefgaragen ausgestattet sein.

Der Bereich 3 schließlich findet sich im Übergang zur freien Landschaft im Norden und Westen. Damit dieser Übergang harmonisch wirkt, sind hier maximal eineinhalb Geschosse genehmigt.

Für die Entwässerung des Gebiets ist im Nordwesten ein etwa 470 Kubikmeter fassendes Retentionsbecken vorgesehen. Das könne man allerdings auch um ein Drittel verkleinern, wenn man eine Zisternenregelung vorschreibe, das heißt, dass die Bauherren auf dem eigenen Grund und Boden für eine gewisse Entwässerung sorgen müssen, erläuterte der Planer.

Hierzu gab es einige Diskussionen unter den Räten. Als jedoch klargestellt wurde, dass statt einer aufwendigen Zisterne auch ein Graben oder eine Mulde möglich seien, waren dann aber alle einverstanden und stimmten für einen etwa drei Kubikmeter großen Retentionsraum auf den Grundstücken.

Auch sonst gab es noch einige Änderungen in der vorgeschlagenen Planung. So regte Thomas Stigler (FBWV) ) an, dass Dachaufbauten im Gebiet Nr. 3 bis zu 50 Prozent der Hauptdachlänge und nicht, wie vorgesehen, nur 30 Prozent umfassen können, und bekam dafür Unterstützung der anderen Räte. Möglich sind sie aber nur bei Satteldächern.

Angelika Maier beantragte für die SPD, dass auf mindestens zwei städtischen Grundstücken entlang der Frankenstraße ein weiteres Mehrfamilienhaus entstehen solle. Da derzeit noch nicht feststeht, welche der insgesamt 36 Baugrundstücke im Eigentum der Stadt bleiben sollen – vorgesehen sind aktuell 15 Grundstücke –, regte Bürgermeister Ralf Zimmermann an, die Beschlussfassung dazu auf die nächste Sitzung zu verlegen.