Der Richter am Landgericht hat das Urteil verkündet. Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Das Landgericht Heilbronn weist den 32-Jährigen nach fünf Verhandlungstagen im Nagelpistolen-Prozess ins Zentrum für Psychiatrie ein.

Erdmannhausen - Der Vorsitzende Richter Martin Liebisch wandte sich zu Beginn seiner Urteilsbegründung direkt an den Angeklagten: „Das Urteil fällt anders aus als Sie es sich gewünscht haben, als Sie bei Ihrem letzten Wort auf Freispruch plädiert haben. Aber es gibt für uns keine andere Möglichkeit“, erklärte er dem Erdmannhäuser. Das Landgericht Heilbronn ordnete mit dem Urteil vom Dienstagnachmittag die längerfristige Unterbringung des 32-Jährigen im Zentrum für Psychiatrie in Weinsberg an, in dem er bereits seit Ende April dieses Jahres vorübergehend untergebracht war.

„Es ist relativ Dramatisches geschehen an diesem Freitagabend im April, und Sie selbst haben dabei Ihren Zeigefinger verloren und mehrere Trümmerbrüche an der Hand erlitten“, führte Richter Liebisch weiter aus. Es hätte jedoch noch weitaus schlimmer kommen können, als der Angeklagte zwei Polizisten vor seinem Zimmer in Erdmannhausen mit einer Nagelpistole bedrohte. „Wenn die Polizistin nicht so gezielt geschossen hätte, hätten Sie auch tot sein können“, so Liebisch.

Da der 32-Jährige zur Tatzeit aber zumindest vermindert schuldfähig gewesen sei, könne er nicht wegen des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verurteilt werden. Der Erdmannhäuser war bereits im Januar und Februar zur Behandlung in Weinsberg und hatte nach der Entlassung nach und nach seine Medikamente immer mehr abgesetzt. Die Tat sei daher geschehen, als er einen erneuten Schub seiner paranoiden Schizophrenie erlitten habe.

Der Erdmannhäuser sei zunächst in der Nähe seiner Wohnung durch die Straßen gelaufen und habe mit einem Akkuschrauber wahllos die Reifen an mehr als 20 Fahrzeugen zerstört. Als dann die Polizei bei seinem Nachbarn vorbeigeschaut habe, dessen Auto ebenfalls beschädigt worden sei, habe der Angeklagte aus seinem Zimmerfenster unzusammenhängende Dinge geschrien und verschiedene Gegenstände nach zwei Beamten geworfen.

Diese hätten daraufhin beschlossen, es nicht nur bei einer so genannten Gefährderansprache zu belassen, sondern den Angeklagten zur Untersuchung nach Weinsberg zu bringen. Da dieser nicht aus seinem Zimmer gekommen sei, hätten sie gedroht, die Tür mit einem Vorschlaghammer einzuschlagen. Daraufhin sei der 32-Jährige herausgekommen und habe die Nagelpistole auf die beiden Polizisten gerichtet.

Ein Polizist habe zunächst versucht, den Angeklagten zu entwaffnen, sei aber geflohen, als ihm dies nicht gelungen sei. Dessen Kollegin habe dann drei Schüsse abgegeben, nachdem die Nagelpistole auf Kopfhöhe einen Meter von ihr entfernt war.

„Sie haben Ihre Impulse nicht unter Kontrolle, wenn Sie einen Krankheitsschub kriegen“, sagte Richter Martin Liebisch. Da der 32-Jährige eine Gefahr für sich und die Allgemeinheit darstelle, müsse er in die Psychiatrie, um irgendwann die Chance auf ein normales Leben zu haben.