Die Angeklagten hatten im Wettbüro auf Fußballergebnisse gesetzt. Foto: ddp

Ein Prozess vor dem Amtsgericht Ludwigsburg gegen vier Männer wegen Computerbetrugs endet mit der Einstellung des Verfahrens.

Als der 48-jährige Betreiber eines Wettbüros in Ludwigsburg an einem Sonntagabend im Januar 2020 die Kassen seiner Wett-Terminals leerte, stellte er fest, dass ihm 600 Euro fehlten. Dies war jedenfalls die Differenz zwischen dem Bargeld in den Kassen und den ausgegebenen Wettscheinen. Nachdem seine Mitarbeiter, veranlasst durch den Tipp eines Stammkunden, mögliche Manipulationen an einem der Automaten beobachtet haben wollten, schaute sich der 48-Jährige die Bilder seiner Überwachungskamera an und ging anschließend zur Polizei. Diese ermittelte mithilfe einer Gesichtserkennungssoftware vier Männer zwischen 42 und 47 Jahren, die sich nun vor dem Amtsgericht Ludwigsburg wegen Computerbetrugs verantworten mussten.

Laut Staatsanwaltschaft soll der 47-jährige Angeklagte aus Marbach einen manipulierten Geldschein mehrfach in ein Terminal eingeführt und sich so Wettscheine erstellt haben lassen. Dank einer aufgeklebten Laminierfolie sei es ihm möglich gewesen, den Schein zurückzuziehen. Die drei anderen Angeklagten, die alle aus dem Remstal stammen, sollen sich so um ihn gruppiert haben, dass der Kamera der Blick weitgehend verstellt gewesen ist.

Trick mit Laminierfolie

Diesen Vorwurf wiesen die Männer nun klar von sich. Sie räumten nur ein, an besagtem Tag im Wettbüro gewesen zu sein und auf Fußballergebnisse gesetzt zu haben. Der Marbacher, der nach eigenen Angaben von Hartz IV lebt, ließ seinen Anwalt erklären, er habe an diesem Tag sogar rund 150 Euro verloren. Der Trick mit der Laminierfolie sei ihm unbekannt, er habe davon bis zur Anklage nie etwas gehört. Auch der Wettbürobetreiber räumte vor Gericht schließlich ein, dass er auf dem Video nicht erkennen könne, was am Wett-Terminal tatsächlich geschehen sei. Er habe von seinen Mitarbeitern auch nur Gerüchte gehört, dass ein Automat manipuliert worden sei. Die Automatenfirma habe ihm auf seine Frage, wie es zu der Differenz zwischen Wettscheinen und Einnahmen kommen könne, erklärt, dass jemand „den Geldscheinakzeptor getäuscht“ haben müsse.

Er könne auch nicht bestätigen, dass die Wettscheine eingelöst worden seien. Die Mitarbeiter am Auszahlungsschalter hätten jedoch keinen größeren Betrag ausgezahlt. Der Sachbearbeiter der Polizei erklärte, die vier Angeklagten hätten sich auf dem Video durchaus „komisch verhalten“. Zu sehen sei jedoch nur, dass eine Person mit einem Geldschein am Automaten hantiere und drei andere ihn verdeckten. „Ich weiß aber aus anderen Verfahren, dass man die Wettautomaten mit manipulierten Geldscheinen überlisten kann.“ Bei den Hausdurchsuchungen habe er bei einem der Angeklagten 400 Euro in der Hosentasche sowie ein Laminiergerät gefunden, was ein Indiz sei. Zudem seien zwei der Angeklagten wegen Computerbetrugs einschlägig vorbestraft.

Schaden von 600 Euro

Der Verteidiger des Marbachers erklärte, das Laminiergerät brauche dessen Tochter für ihre Schulbücher. Er regte die Einstellung des Verfahrens mangels Beweisen an. Dem schlossen sich Richterin Carolin Brenner und die Staatsanwaltschaft an – zumal der Stammgast, der den Tipp gegeben hatte, nicht erschienen war. „Das Video ist kein eindeutiger Beweis für die Täterschaft. Zudem steht nicht einmal fest, wann im Laufe des Tages der Schaden von 600 Euro entstanden ist“, so Brenner.