Die Polizei ist auch in der Unterführung des Bahnhofs präsent, eine Kamera ist dort aber nicht installiert. Foto: Werner Kuhnle

In den sozialen Netzwerken fordern einige User als Reaktion auf einen Überfall Mitte Oktober am Bahnhof Kontrollen via Kamera. Doch dafür sind die Hürden hoch.

Marbach - Bei einem brutalen Überfall am Marbacher Bahnhof sind Mitte Oktober zwei Jugendliche in der Unterführung ausgeraubt und zusammengeschlagen worden. Und das alles wegen einer Bluetooth-Box, die die insgesamt fünf Täter letztlich erbeuten konnten (wir berichteten). Von den Haudraufs fehlt der Polizei bis heute jede Spur. Es hätten sich weder Zeugen gemeldet noch lägen mittlerweile neue Hinweise zu dem Vorkommnis vor, berichtet Peter Widenhorn, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Ludwigsburg. Dafür hat sich in den sozialen Netzwerken eine Diskussion um den Fall entsponnen. Und der eine oder andere fordert in den Beiträgen, den Bereich per Video zu überwachen, um die Sicherheit zu verbessern oder zumindest das Sicherheitsgefühl der Passanten zu erhöhen. Dass es aber tatsächlich so kommt, scheint eher unwahrscheinlich.

Die rechtlichen Hürden dafür seien hoch, sagt Andreas Seiberling, der Marbacher Ordnungsamtsleiter. Wolle man im öffentlichen Raum eine Kamera installieren, müsse es sich an der betreffenden Stelle um einen Kriminalitätsschwerpunkt handeln. Bisher sei die Unterführung aber nicht so auffällig gewesen, als dass man sich mit dem Thema Videoüberwachung hätte auseinander setzen müssen. Diese Einschätzung teilt Peter Widenhorn vom Polizeipräsidium Ludwigsburg. „Die Unterführung ist kein Kriminalitätsschwerpunkt“, konstatiert er. Ähnliche Delikte wie der Überfall auf die beiden jungen Männer am Samstag, 12. Oktober, seien im gesamten Bahnhofsumfeld in den vergangenen Monaten nicht gemeldet worden.

Wie der Marbacher Ordnungsamtsleiter Andreas Seiberling betont auch Peter Widenhorn, dass man nicht ohne Weiteres eine Überwachungskamera installieren lassen könne. Die Landespolizei und die Ordnungsbehörden seien in Baden-Württemberg im öffentlichen Raum nur dazu befugt, mittels Videotechnik zu kontrollieren, „wenn sich die Kriminalitätsbelastung des Ortes deutlich von der an anderen Orten des Gemeindegebiets abhebt. Eine solche Maßnahme bedarf besonderer Rechtfertigung und muss eng am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ausgerichtet sein.“ Ferner brauche man konkrete Anhaltspunkte, dass an besagten Stellen in Zukunft weitere Straftaten begangen werden und die Videoüberwachung erforderlich ist, um diese Delikte zu bekämpfen.

Auch die Deutsche Bahn selbst spielt derzeit nicht mit dem Gedanken, in der Unterführung Aufnahmen anfertigen zu lassen. „Das ist nicht vorgesehen“, sagt ein Sprecher des Konzerns. Man habe den Bereich in den vergangenen Tagen gesondert unter die Lupe genommen, dabei aber keine Auffälligkeiten feststellen können. Gleichwohl werde man auch in den nächsten beiden Wochen nochmals einen aufmerksamen Blick auf die Situation in der Unterführung werfen. Sollten sich dabei keine gravierenden neuen Erkenntnisse ergeben, wird es jedoch wohl dabei bleiben, dass am Bahnhof weiter nur der Gleisbereich per Video überwacht wird. Das geschehe aber nicht nur in Marbach, sondern überall dort, wo es aus Sicherheits- und betrieblichen Gründen erforderlich ist, erklärt der Bahnsprecher.

Ein Auge auf das Bahnhofsumfeld hat zudem die Polizei. Zumal die Gruppierung der Streetfighter (siehe Infokasten) unter anderem dort ihr Unwesen treibt. Das Konzept im Kampf gegen diese Gang sehe vor, dass die Kollegen auch rund um die Gleise regelmäßig Kontrollen durchführen, erläutert Peter Widenhorn.