Foto: dpa

Angeklagter soll am Bahnhof zu schnell gefahren sein.

Mit der Bitte um „weihnachtliche Milde“ ist der Anwalt eines Autofahrers vor dem Ludwigsburger Amtsgericht nicht durchgekommen. Es ging um einen sogenannten Handyverstoß, der normalerweise mit 80 Euro geahndet wird. Die Sache wird am Donnerstag, 28.  Februar, um 12 Uhr fortgesetzt.

Ob der 56-jährige Autofahrer sein Bußgeld wieder los wird, wird sich unter Vernehmung weiterer Zeugen also erst noch herausstellen. Der Mann war nach Polizeiangaben am 20. September vergangenen Jahres gegen 19.45 Uhr an der Bahnhofstraße in Marbach mit einem elektronischen Gerät in der rechten Hand am Steuer seines Wagens erwischt worden. Dazu erklärte der Autofahrer, er hätte lediglich seinen Geldbeutel aufgehoben, der ihm in einer Rechtskurve vom Sitz gerutscht sei.

Ein Zeuge vom Marbacher Polizeirevier konnte sich an diesen Vorfall nach so langer Zeit nicht mehr erinnern, weil er mit 150  bis 200 Handyverstößen pro Jahr fertig werden muss. Seinen Unterlagen nach soll der Autofahrer während der Fahrt allerdings sogar auf einem Mobiltelefon herumgetippt haben. Der Polizeibeamte wusste aber noch, dass er sich damals mit seinen Kollegen bei der Marbacher „Revieroma“ befand, von deren Terrasse aus die Polizei Kontrollen machen darf, wenn kein Dienstwagen zur Verfügung steht.

Wenn er auch nur „einen Ansatz von Zweifel“ gehabt hätte, führte der Polizeibeamte weiter aus, hätte er den beschuldigten Autofahrer nicht an die Bußgeldstelle gemeldet. Er gebe „nur sichere Sachen“ durch, weil ihn die Gerichtsverhandlungen wegen angefochtener Bußgeldbescheide langsam nervten. Den konkreten Fall mit diesem Autofahrer habe er zwar nicht mehr im Kopf, aber in den meisten Fällen verhalte es sich so, dass Erwischte ihr Handy auf den Boden ihres Autos werfen würden und hinterher behaupteten, es wäre hinuntergefallen.

Eingestellt, wie es der Anwalt des Beschuldigten wollte, wurde das Verfahren nicht – auch nicht auf „weihnachtliche Milde“ hin. Die Richterin Andrea Henrich machte deutlich, dass es vor Gericht keine Rolle spiele, ob gerade Ostern oder Weihnachten ist.