Der 67-Jährige hat am Montag erneut vor dem Landgericht ausgesagt – und zeigte sich reuig. Foto: Oliver von Schaewen

Das Landgericht Heilbronn hat die Strafe für den 67-Jährigen gesenkt, der vor zwei Jahren eine 15-Jährige und sich beim Anzünden eines Wohnwagens bei Siegelhausen verletzt hat.

Heilbronn/Marbach-Siegelhausen - Mucksmäuschenstill ist es im Gerichtssaal B des Heilbronner Landgerichts. „Ich bereue das alles ganz arg, und es soll nie wieder vorkommen.“ Der 67-jährige Angeklagte gibt sich in seinem letzten Wort vor der Urteilsverkündung reuig. Am Ende verbucht er einen juristischen Teilerfolg. Das Landgericht hat am Montag die im Juli 2019 gegen ihn verhängte Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten um insgesamt ein Jahr vermindert.

Das Heilbronner Landgericht musste den Fall noch einmal nachverhandeln, weil der Angeklagte erfolgreich beim Bundesgerichtshof Revision eingereicht hatte. Er bekam Recht, allerdings nur, was das Strafmaß betrifft. Zur Erinnerung: Der Rentner hatte im Oktober 2018 mit einer 15-Jährigen Selbstmord verüben wollen, nachdem sich ihm das Mädchen mit schweren Problemen anvertraut hatte. Die erziehenden Großeltern versuchten, den Kontakt zu unterbinden. Doch die Treffen gingen weiter – bis zum verhängnisvollen Abend.

Der Rentner zündete den Wohnwagen an, in dem sich beide nackt aufhielten. In letzter Sekunde half der 67-Jährige dem Mädchen und sich selbst aus den Flammen. Beide konnten sich mit Verbrennungen in Sicherheit bringen. Das lebensrettende Eingreifen hatte das Landgericht bei seinem Urteil zur besonders schweren Brandstiftung und gefährlichen Körperverletzung nicht als „tätige Reue“ ausgelegt. Nur das Löschen des Brandes hätte dies ermöglicht. Der Bundesgerichtshof war jedoch in der Revision anderer Meinung und gab den Fall zurück.

Die Tat an sich leugnete der 67-Jährige auch in der neuen Verhandlung. Er überlegte es sich jedoch am Nachmittag anders. „Ich habe den Brand gelegt“, sagte er und widersprach damit seiner damaligen Aussage, wonach ihm der Benzinkanister umgefallen sei. Er habe das schmerzverzerrte Gesicht des Mädchens vor sich gesehen und sei heute froh und dankbar, dass nicht mehr passiert sei. Er habe im Gefängnis viel in der Bibel gelesen und bereue alles sehr. „Sie tat mir leid, sie hat sich geritzt – ich hätte mich nicht in die Erziehung einmischen sollen.“ Er versprach, sich nach der Haftentlassung dem Mädchen, das ihm zweimal geschrieben habe, nicht mehr anzunähern – so wie ihm das bereits ein Gericht in Ludwigsburg vor dem Brand verboten und gegen ihn unter anderem eine achtmonatige Freiheitsstrafe verhängt hatte. Diese Strafe sowie andere Umstände wurden nun in das Gesamtstrafmaß mit eingerechnet.

Bei seiner Urteilsverkündung stellte der Richter Martin Liebisch klar, dass es sich bei der Brandstiftung um ein „schlimmes und hochgefährliches“ Geschehen gehandelt habe. Nach den Einwänden der Revision müsse die gefährliche in eine vorsätzliche Körperverletzung zurückgestuft werden. Der 67-Jährige habe tatsächlich während des Brandes eine „tätige Reue“ an den Tag gelegt. Dies sorge für einen deutlich niedrigeren Strafrahmen. Strafmildernd sei auch die Tatsache, dass der Rentner in der Justizvollzugsanstalt in die Schutzabteilung habe verlegt werden müssen, nachdem ihn Häftlinge attackiert hatten. „Sie weisen eine Haftempfindlichkeit auf.“ Auch befinde er sich seit zwei Jahren in Untersuchungshaft, was eine Belastung darstelle, da es darin schwerer sei, eine Perspektive für die Zeit nach der Haft zu entwickeln. Das späte Geständnis sei ihm ebenfalls angerechnet worden, erklärte Liebisch, es wäre allerdings stärker berücksichtigt worden, wenn er es nicht erst am Nachmittag vorgebracht hätte. „Ihr Geständnis ist ein erster Schritt, um in geordnete Verhältnisse entlassen werden zu können.“ Das Strafmaß liege in der Mitte: Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahren und neun Monaten beantragt, die Verteidigung vier Jahre.