Die Stiko empfiehlt inzwischen Impfungen für Kinder ab fünf Jahre. Foto: dpa/Jan Woitas

Eine Kinderärztin besucht am Sonntag Großbottwar und am Mittwoch Auenstein und steht auch für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.

Großbottwar/Ilsfeld-Auenstein - Mobile Impfteams sind derzeit wieder landauf, landab unterwegs, um Jugendlichen und Erwachsenen ihre Erst-, Zweit- oder ihre Boosterimpfung zu ermöglichen. Nachdem die Ständige Impfkommission inzwischen auch Kindern von fünf bis elf Jahren mit Vorerkrankungen die Impfung empfiehlt, oder den Kindern, die viel Kontakt mit Personen haben, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Corona-Verlauf haben, wird das Angebot nun erweitert. So ist fortan sowohl in den Landkreisen Ludwigsburg und Heilbronn eine Kinderärztin unterwegs, um speziell Jungen und Mädchen vor Ort zu impfen. Die kreisweit ersten Aktionen finden in Großbottwar und Ilsfeld-Auenstein statt. Auf individuellen Wunsch hin können auch Kinder ohne Vorerkrankung geimpft werden.

Verimpft werden 100 Biontech-Impfdosen

100 Impfdosen mit Biontech stehen am Sonntag, 19.  Dezember, in Großbottwar zur Verfügung. Die Zahl sei begrenzt, um den Erziehungsberechtigten ausreichend Zeit zu geben, sich beraten lassen zu können, sagt Bürgermeister Ralf Zimmermann. „Das ist ja schließlich ein hochindividuelles Thema.“ Großbottwar sei auch deshalb eine der ersten Stationen, weil in der Stadt kein Kinderarzt mehr ansässig ist. Geimpft wird – je nach Anmeldung – zwischen 9.30 und 18.20  Uhr in der Harzberghalle. Das Angebot richtet sich an Sechs- bis Zwölfjährige.

Am Mittwoch, 22. Dezember, bietet der Impfstützpunkt in Auenstein wiederum Impfungen für Kinder zwischen fünf und elf Jahren an. Von 13.30 bis 17 Uhr stehen ebenfalls 100 Biontech-Impfdosen zur Verfügung. Hier ist keine Terminvereinbarung möglich.

Vor Ort ist jeweils eine Kinderärztin, die auf Wunsch auch berät. Für die Impfung muss die Einwilligung beider Elternteile vorliegen sowie die Krankenkassenkarte und der Impfpass des Kindes vorgelegt werden. Zusätzlich ist die Begleitung durch einen Erziehungsberechtigten erforderlich.