Polizisten im Einsatz... Foto: dpa/Franziska Kraufmann

Erst läuft er auf Polizisten zu und gibt an, sie zu filmen und ins Internet zu stellen – dann flieht ein 32-Jähriger in Bietigheim-Bissingen und leistet Widerstand.

Bietigheim-Bissingen - Mit einem äußerst aggressiven 32-Jährigen bekam es eine Streifenwagenbesatzung des Polizeireviers Bietigheim-Bissingen am Montagmorgen am Bahnhof zu tun. Die Beamten führten gegen 1.45 Uhr Ermittlungen dort durch und wollten in Zuge dessen eine Gaststätte aufsuchen. Diese war jedoch bereits geschlossen. Als sie sich zum Gehen wandten, kam ihnen ein 32 Jahre alter Mann entgegen, der sie mit seinem Handy filmte und den Grund des Einsatzes wissen wollte.

Auf Aufforderung seitens der Beamten das Filmen einzustellen und einer damit einhergehenden mehrere Minuten andauernde Diskussion, sollte er kontrolliert werden. Außerdem wurde er angehalten, die gemachten Aufnahmen zu löschen. Schließlich gab er vor, einen Ausweis aus seinem Geldbeutel holen zu wollen. Plötzlich und mit dem Hinweis, dass er die Bilder mit seinem Handy gerade in Echtzeit in das Internet übertragen würde, rannte der 32-Jährige in Richtung der Borsigstraße davon. Im weiteren Verlauf lief er, trotz Aufforderung stehen zu bleiben, auf die Bahnhofstraße, auf der noch Fahrzeugverkehr herrschte. Im Bereich einer Firmeneinfahrt konnte ein 33-jähriger Polizist den Mann zu Boden bringen. Hierbei erlitt der Mann eine leichte Verletzung. Im Anschluss wehrte er sich heftigst gegen seine vorläufige Festnahme. Er versuchte mehrfach zu fliehen und schrie laut umher.

Schlussendlich gelang es, mit Hilfe weiterer unterstützender Polizeistreifen dem 32-Jährigen Handschließen anzulegen und ihn zum Polizeirevier Bietigheim-Bissingen zu bringen. Der 33 Jahre alte Polizist erlitt ebenfalls leichte Verletzungen. Der Tatverdächtige wurde in der Gewahrsamseinrichtung untergebracht. Dort randalierte er und beschädigte eine Tür. Ein durchgeführter Atemalkoholtest verlief positiv. Das Handy des 32-Jährigen wurde beschlagnahmt.

Die Ermittlungen hinsichtlich etwaiger Handyaufnahmen oder eines Livestreams dauern an. Der Mann konnte die Gewahrsamseinrichtung am Morgen verlassen. Er wird sich unter anderem wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verantworten müssen.