Der Besitzer der Bäume hatte schon öfter mit Diebstahl zu kämpfen. Foto: Archiv (dpa//Franziska Gabbert)

Eine 58-Jährige muss nun 100 Euro zahlen, nachdem sie sich an fremden Bäumen bedient hat. Ein Rentner hatte sich dabei beobachtet und auch auf ihr Verhalten angesprochen.

Großbottwar - Sie enthalten wertvolle Öle, gelten als gesund und machen sich noch dazu auch gut als dekoratives Element in Herbstgestecken: Die Rede ist von Walnüssen, die nun vor dem Amtsgericht Marbach als Diebesgut eine Rolle spielten und eine 58-Jährige am Ende noch teuer zu stehen kommen sollten.

Vor genau einem Jahr fuhr ein 74-Jähriger mit seinem Auto am Gartengrundstück seines Nachbarn in Großbottwar vorbei, als dort ein silbernes Fahrzeug parkte, das er nicht kannte. Der Mann wendete, fuhr auf den Feldweg direkt am Grundstück und sah, wie eine Frau und ihr Begleiter mehrmals mit beiden Händen Walnüsse von zwei kleineren Bäumen abrissen und in ihr Auto warfen.

Der Rentner fragte noch, ob das denn eigentlich ihre Bäume seien, ehe er sich das Kennzeichen aufschrieb und darauf den Besitzer des Grundstücks informierte. „Der konnte nicht mal richtig Deutsch und seine Bäume waren es ja auch nicht“, ereiferte sich die 58-jährige Angeklagte noch einmal im Gerichtssaal über den Rentner: „Da soll er doch lieber zu seinem Erdogan zurück.“ Was er als griechischer Staatsbürger mit der Türkei zu tun haben soll, erschloss sich dem 74-Jährigen auch mit Hilfe des Übersetzers nicht. Derweil beharrte die Angeklagte derart lautstark darauf, lediglich vier bis fünf Nüsse vom Boden aufgehoben zu haben, dass Richterin Ursula Ziegler-Göller sie deutlich zur Zurückhaltung mahnte. Man habe sich lediglich die Füße vertreten, weiter nichts. Zudem sei im September auch ohnehin noch keine Walnussernte.

„Mehrere Feldwege führen an meinem nicht umzäunten Grundstück vorbei“, zeigte der Baum-Besitzer im Gerichtssaal die Situation vor Ort auf. Insgesamt neun Walnussbäume hat er dort stehen, an denen er bereits mehrere Diebstähle zu verzeichnen hatte: Mit Stangen würden die Nüsse von den Bäumen geschlagen. „Wissen Sie, wenn jemand nur ein paar Nüsse einsammelt, würde ich ja gar nichts sagen“, so der 38- jährige Großbottwarer.

Das Gericht bot an, den Fall gegen die Zahlung einer Geldstrafe einzustellen, was die Angeklagte aus Fichtenberg zunächst ablehnte. Nach einem Gespräch mit ihrem Verteidiger änderte sie ihre Meinung. „Wir können den entstandenen Schaden in der Verhandlung nicht ermitteln“, so das Fazit der Richterin. Die Angeklagte muss nun 100 Euro an eine gemeinnützige Organisation bezahlen. Auf dem Markt hätte sie dafür etliche Kilos Walnüsse rechtmäßig erwerben können.