Bislang ist das Einbiegen in die Kleinaspacher Straße Foto: Archiv (Werner Kuhnle)

Ein Vertrag Großbottwars mit dem Land sieht nun doch einen Rückbau nach nur neun Monaten vor. Für diesen Zeitraum würden dann Kosten von 500 000 Euro anfallen.

Großbottwar - Mündlich schien mit dem Regierungspräsidium (RP) alles geregelt zu sein: Die Stadt Großbottwar darf auf dem sogenannten Autobahnzubringer L 1115 eine Links-Abbiegespur zur Kleinaspacher Straße bauen, damit der Verkehr während der neunmonatigen Brückensanierung in der Bahnhofstraße ohne größere Probleme umgeleitet werden kann. Und vor allem: Die Spur muss nach den neun Monaten nicht zurückgebaut werden – liegt doch sonst in Anbetracht der Kosten von rund 500 000 Euro eine Verschwendung von Steuergeld nahe. Zumal der Rückbau weitere 100 000 Euro verschlingen würde, sollte das Aufstellen von Schildern nicht ausreichen.

Entsprechend aufgeschreckt sind jüngst Stadtverwaltung und Gemeinderat, da der Entwurf einer schriftlichen Vereinbarung von Stadt und Land nun doch einen Passus enthält, der besagt, dass die Abbiegespur „nach Beendigung der Brückensanierung zurückzubauen“ ist. Als Grund nennt das RP den Grundsatz, dass die Anzahl von Ausfahrten bei einer Umgehungsstraße zu minimieren ist.

Gemeinderat ergänzt schriftliche Vereinbarung

„So viel Geld für den Zeitraum von neun Monaten auszugeben, ist nicht zu rechtfertigen“, meinte Bürgermeister Ralf Zimmermann in der Sitzung des Gemeinderats am Mittwoch. CDU-Rat Benjamin Traa sprach von einem Schildbürgerstreich, sollte der Fall eintreten. Das Gremium sprach sich nach langer Diskussion auch dagegen aus, die Vereinbarung in der Form zu unterschreiben. Die Befürchtung ist, dass das mündlich Besprochene später im Fall der Fälle nichtig wäre.

Stattdessen ergänzt die Stadtverwaltung nach einem Vorschlag von Benjamin Traa die Vereinbarung – mit einer Aussage, die zuvor mündlich besprochen worden war. Nämlich, dass die Spur nach der Brückensanierung bleiben darf, da die Straßenverkehrsbehörde keinen Einwand hat. „Den hat sie tatsächlich nicht“, wie Ralf Zimmermann aus vorangegangenen Gesprächen berichtete. Der einzige Grund für die Anordnung des Rückbaus wäre, dass sich die Kreuzung zum Unfallschwerpunkt entwickelt. „Aber dann wäre es ja auch nachvollziehbar und richtig, dass wir was verändern“, so Zimmermann.

Von der Entscheidung des RP hängt nun viel ab

Die große Frage, die sich nun stellt, ist, ob das Regierungspräsidium die Ergänzung in der Vereinbarung zulassen wird. Eine Antwort darauf muss schnell gefunden werden, will man die Arbeiten für die dringende Brückensanierung wie geplant im Juni vergeben. „Die Verhandlung sollte höchstens eine Woche dauern“, so Zimmermann, der zuversichtlich ist, dass die Ergänzung aufgenommen und der weitere Zeitplan eingehalten werden kann.

Kommt aus Stuttgart ein Veto, befindet sich die Stadt aber in der Zwickmühle. Dann würde eine Sondersitzung einberufen, um rasch neu zu entscheiden. Denn jede weitere Verzögerung schiebt die Brückensanierung gleich um Monate auf. Das Gremium ist sich bislang einig, dass es die Abbiegespur während der Sanierungsphase braucht. Nun könnte sie je nach Entscheidung des Regierungspräsidiums doch noch zu einem Steuergrab werden.