Meistens wollen die Kunden den obligatorischen Kassenbeleg gar nicht mitnehmen. Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Die Umsetzung des neuen Gesetzes zur Bonpflicht stellt Bäcker und andere Betriebe grundsätzlich vor keine neuen Herausforderungen. Ob die Regelung sinnvoll ist, wird allerdings bezweifelt.

Marbach/Bottwartal - Für Bäcker, Imbisse, Kioske und andere Betriebe in der Region ist die neue Kassenbonpflicht ein Ärgernis, aber keine große Herausforderung. „Wir lassen eh’ immer einen Bon raus“, erklärt Andreas Sumser von der gleichnamigen Metzgerei aus Steinheim.

Ob der Kunde den Zettel dann allerdings mitnimmt, ist eine andere Frage. Die Pflicht besteht nur zum Ausdruck, nicht zur Mitnahme, stellt das Bundesfinanzministerium klar. „Die meisten lassen den Kassenbon liegen“, hat Sumser festgestellt. „Wir haben schon überlegt, ob wir den Kassenzettel an die Tüte hintackern, beim Leberkäsweckle wird das allerdings schwierig“, sieht der Metzgermeister die Neuregelung mit einem Augenzwinkern. Bei größeren Beträgen wird der Kassenbon eher mitgenommen, um zur Sicherheit die Posten nochmals zu kontrollieren. Das Ausdrucken ist auch im Nachhinein möglich, denn die elektronischen Registrierkassen speichern jeden Vorgang.

Wer nur Brezeln oder Weckle kauft, will in der Regel keinen Beleg dafür, hat Stefanie Tadday von der Bäckerei Nestel festgestellt. „Das ist jetzt kein kleiner Zettel mehr, sondern ein zehn Zentimeter langer und fast ebenso breiter Streifen.“ Die neue Regelung stoße auch bei Kollegen auf Unverständnis.

Weil Nestel schon vor Jahren aus hygienischen Gründen ein berührungsloses Zahlsystem mit Kassenautomaten eingeführt hat, müsste die Verkäuferin den Bon extra ausdrucken und dem Kunden reichen. „Das ist bei uns möglich, wir haben aber einen Antrag auf Befreiung gestellt, weil wir das für eine große Umweltverschmutzung und Kostenbelastung halten“, erklärt Tadday. Die neuen Belege müssen nämlich auf dem deutlich teureren Thermopapier ausgedruckt werden.

Wer einen Kassenbeleg will, bekommt den natürlich auch in der Bäckerei. Zudem werden alle Bezahlvorgänge im Zentralcomputer gespeichert und sind so auch noch nach Jahren abrufbar. „Man kann jeden einzelnen Vorgang aufrufen und auch ausdrucken“, betont Tadday.

Sammy Dadour von der Apotheke am Bahnhof in Marbach hat ebenfalls das neue Kassensystem installiert. Dabei ist klar: „Wir müssen den Beleg ausdrucken.“ Auch wenn manchmal als Summe nur eine Null auf dem Bon steht, weil der Patient von der Zuzahlung befreit ist.

Oft sind persönliche Daten auf dem Kassenzettel zu finden. Daher werden in den Apotheken die nicht mitgenommenen Belege in einer extra Box gesammelt und geschreddert. Von der Initiative einiger Kollegen, die gesammelten Bons als Zeichen des Protestes ans Bundesfinanzministerium zu schicken, sieht man daher meist ab, weil dann ebenfalls aus Gründen des Datenschutzes die patientenbezogenen Angaben geschwärzt werden müssten.