Das Marbacher Wahrzeichen darf nicht mehr angestrahlt werden. Foto: /vanti

Die Stadt Marbach will prüfen, ob eine insektenfreundliche Beleuchtung überhaupt möglich ist. Großbottwar hat indes schon eine Ausnahme fürs Rathaus beantragt.

Marbach - Der Torturm dürfte zusammen mit dem Schillerdenkmal zu den beliebtesten Fotomotiven in Marbach gehören. Regelmäßig legen Touristen hier einen Stopp ein und drücken auf den Auslöser. Besonders eindrucksvoll kam das Gebäude daher, wenn es in den Abendstunden in Licht getaucht war. Doch dieses Motiv können die Kameras seit einiger Zeit nicht mehr einfangen: wegen des Beleuchtungsverbots öffentlicher Fassaden bleibt der Torturm dunkel. Dadurch soll vermieden werden, dass Insekten irritiert werden und zu Schaden kommen. Die Kommune könnte zwar eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Doch das, sagt der Marbacher Bürgermeister Jan Trost, sei bislang nicht geschehen.

Erst kommt die technische Prüfung

„Wir haben uns beim Landratsamt erkundigt, wie die rechtlichen Rahmenbedingungen sind, um eine solche Ausnahmegenehmigung bewilligt zu bekommen“, berichtet der Rathauschef über den Status quo in der Causa. In einem nächsten Schritt werde geprüft, ob die Fassade des Torturms überhaupt mit einem insektenfreundlichen Licht angestrahlt werden könnte. Das solle im Zusammenhang mit der Sanierung der Fußgängerzone geschehen. Ein Projekt, das vor Kurzem angelaufen ist. Sollte sich herausstellen, dass sich das Problem technisch lösen lässt, müsse anschließend in den kommunalen Gremien diskutiert werden, ob das politisch auch gewünscht ist, betont der Bürgermeister. Falls ja, werde ein entsprechender Antrag gestellt.

Verkehrssicherheit muss gewährleistet sein

Trost ist guter Ding, dass das Gesuch positiv beschieden würde. Voraussetzung sei schließlich, dass es sich um ein besonderes Gebäude handele. Eine Eigenschaft, die auf den Torturm zutreffe, wie der Bürgermeister findet. Immerhin finde er sich sogar auf dem Wappen der Stadt wieder. Momentan sind die Lichter aber abgeschaltet.

„Das ist die Gesetzeslage“, betont der Rathauschef. Die Paragrafen sehen jedoch auch vor, jene öffentlichen Punkte illuminieren zu dürfen, an denen sonst die Verkehrssicherheit gefährdet wäre. Deshalb musste die Kommune an der Stadtmauer nicht den Stecker ziehen. Andernfalls hätte vielleicht die Gefahr bestanden, dass dort jemand in den Abendstunden ins Straucheln gerät.

Ausnahme beantragt

Eben deshalb ist auch die Harzberghalle in Großbottwar beleuchtet. Zudem wird das Rathaus der Storchenstadt illuminiert, aber nicht rund um die Uhr. Man setze jeweils auf eine umweltfreundliche LED-Beleuchtung, betont Bürgermeister Ralf Zimmermann. Gleichwohl wollte man auf Nummer sicher gehen und hat deshalb für beide Gebäude eine förmliche Ausnahme für das Verbot beantragt, öffentliche Fassaden zu bestrahlen, das im Sommer dauerhaft und im Winter von 22 bis 6 Uhr gilt. Entschieden habe man noch nicht über das Gesuch, erklärt Andreas Fritz, Pressesprecher des Landratsamts Ludwigsburg. Das liege daran, dass „uns die erbetenen Informationen zu Art und Maß der Beleuchtung noch nicht vorliegen“.

Der Antrag aus Großbottwar sei derzeit der einzige im Landkreis, der noch nicht bearbeitet wurde. Grünes Licht hatte es zuvor für die Beleuchtung des Rathauses und der Bartholomäuskirche in Markgröningen sowie des Residenzschlosses und von Schloss Favorite in Ludwigsburg gegeben.