Foto: Symbolbild (dpa)

Ein 31-Jähriger musste sich vor Gericht für seine Cannabispflanzen verantworten.

Beilstein/Steinheim - Vom Polizeihubschrauber aus waren sie auf den ersten Blick gar nicht zu sehen, so geschickt fügten sich die Cannabis-Pflanzen in die Gartenhecke ein. Eine Hundebesitzerin hatte bei ihren Spaziergängen jedoch den typischen Geruch wahrgenommen und die Polizei informiert. Für den illegalen Anbau auf seinem Grundstück in Beilstein verurteilte das Amtsgericht Heilbronn nun einen 31-jährigen Mann zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten.

Als Einsatzkräfte den großen Garten umstellt und durchsucht hatten, hatten sie nicht schlecht gestaunt: Neben den 18 Cannabispflanzen, einige über zwei Meter hoch, hatten die Beamten drei Macheten, eine Schreckschusspistole samt Munition sowie ein Luftgewehr gefunden. In der Steinheimer Wohnung des gelernten Druckers hatte die Polizei darüber hinaus offen herumliegendes Marihuana und im Gefrierfach ein Päckchen mit Amphetaminen entdeckt.

Die Beweisaufnahme vor dem Schöffengericht korrigierte den Eindruck, der Mann sei ein gefährlicher Waffennarr. Das Schöffengericht sah es als glaubwürdig an, dass die Macheten der Pflege des Gartens dienten, und die beiden anderen Waffen, die nach Aussagen des Angeklagten von seinem Großvater stammten, lediglich im Gartenhaus statt in der Wohnung aufbewahrt wurden. Ein Verstoß gegen das Waffengesetz blieb es von Rechts wegen dennoch. Nicht überzeugt war das Gericht von der Schilderung des Mannes, „einige Pflanzensamen einfach mal so“ eingesetzt zu haben, ohne konkrete Vorstellung davon, wieviel Ertrag sie bringen könnten. Die 18 Stauden hätten nach Aberntung und Trocknung der Blätter etwa 360 Gramm der Droge geliefert - und die habe der Angeklagte zum überwiegenden Teil auch gewinnbringend verkaufen wollen, schon allein, um seine eigene Drogensucht weiter finanzieren zu können. Mindestens fünf Jahre Gefängnis sieht das Gesetz für Angeklagte vor, die gewerbsmäßig und bewaffnet mit großen Mengen Drogen handeln. Die Richter am Amtsgericht Heilbronn sahen in dem vorliegenden Verfahren einen minder schweren Fall: Es handelte sich um eine sogenannte weiche Droge, von der nichts in Umlauf gelangt war, der Angeklagte war weitgehend geständig und bislang nicht mit dem Gesetz in Konflikt geraten.

Deshalb setzte das Schöffengericht die Strafe zur Bewährung aus, jedoch mit der Auflage, sich der eigenen Drogensucht zu stellen, eine Therapie anzugehen und dem Gericht in acht Drogenscreenings nachzuweisen, künftig ‚clean‘ zu bleiben. Darüber hinaus muss der seit der Untersuchungshaft vor vier Monaten arbeitslose Mann 100 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten und die Kosten des Verfahrens tragen.