Jetzt muss die Gemeinde handeln. Foto: Dominik Thewes

Nach 41 Jahren liegt erstmals eine Bauanfrage für das Areal „Hinter dem Kirchhof“ vor. Jetzt muss die Gemeinde handeln.

Affalterbach - Da hat sich die Verwaltung wohl die Augen reiben müssen. Schließlich galt für das im Jahr 1969 gegründete Baugebiet „Hinter dem Kirchhof“ in den vergangenen 41 Jahren laut Bürgermeister Steffen Döttinger die Volksweise: „Still ruht der See.“ Die letzte Bauvoranfrage datiert auf das Jahr 1972. Außer dieser Anfrage sei damals aber nichts weiter passiert. Und dann plötzlich flattert wieder eine Bauvoranfrage ins Rathaus, just von jenem Bauherr, der sich auch vor mehr als vier Jahrzehnten zu Wort gemeldet hat. Damit stand das Gebiet wieder im Fokus der Verwaltung – und jetzt auch auf der Tagesordnung des Gemeinderates.

Das Problem dabei: Die ursprünglich für die Erschließung vorgesehenen Wege im westlichen Teil des seinerzeit als Mischgebiet ausgewiesenen Areals sind inzwischen anderweitig zugebaut. Den Sommerrain oder die Nordstraße als Zufahrt zu benutzen, „ist faktisch nicht mehr möglich“, so Steffen Döttinger. Zum einen, weil dort die evangelische und die katholische Kirche – in Abstimmung mit der Gemeinde, wie der Schultes auf Nachfrage erklärt – ihre Gemeindehäuser gebaut haben, zum anderen, weil bei der Planaufstellung die Fläche des heutigen Friedhofes für die Erschließung vorgesehen war. Um das Dilemma zu beheben, hat der Gemeinderat am Mittwoch einstimmig den Beschluss gefasst, den Bebauungsplan „1. Änderung Hinder dem Kirchhof“ aufzustellen. Die neue bauliche Nutzung sieht nun ein allgemeines Wohngebiet vor. Gleichzeitig hat das Ratsgremium – ebenfalls einstimmig – eine Veränderungssperre über das Gebiet verhängt. Damit bleibt der Verwaltung mindestens ein Jahr Zeit, das Areal städtebaulich neu zu ordnen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Veränderungssperre um ein weiteres Jahr zu verlängern.

Es sind drei Punkte, die laut dem Bürgermeister Steffen Döttinger dort umgesetzt werden sollen. „Es geht um eine geordnete Bebauung, um eine freiwillige Umlegung und darum, das Gebiet entsprechend modern zu gestalten.“ Zu Letzterem gehört, dass nicht wie im ursprünglichen Bebauungsplan vorgesehen nur einstockige Häuser erlaubt sind, sondern auch höhere Gebäude. Spannend bleibt die Frage, ob sich alle acht Grundstückseigentümer plus die Gemeinde, die dort selbst ein Grundstück hält, freiwillig zur Übernahme der Umlegungskosten bereit erklären. Nur so kann die Entwicklung der Bauflächen und eine Neuordnung der Grundstücke erfolgen. Um die Bereitschaft abzuklären, soll möglichst zeitnah ein Schreiben an die Eigentümer verschickt werden. Außerdem soll es im September eine Informationsveranstaltung zu diesem Thema geben. Sollten sich nicht alle an der Umlegung beteiligen, „haben wir im schlimmsten Fall dort kein Baugebiet mehr“, teilte Steffen Döttinger dem Gemeinderat am Mittwoch mit.

Erhält die Gemeinde seitens der Eigentümer die Zustimmung, soll die Erschließung künftig über die Bahnhofsstraße sowie den Beckentalweg erfolgen. Spannend wird dann auch die Frage, was mit dem nahe gelegenen Feldweg passieren soll. Da sich dieser gegen Ende hin verjüngt, sei er für Autos ungeeignet, so Döttinger. „Ich könnte mir aber vorstellen, einen Geh- und Radweg daraus zu machen“, nennt das Gemeindeoberhaupt eine mögliche Lösung für die Neuplanung.