Ausflügler nutzen die Sandinseln für ihre Freizeigestaltung. Foto: Archiv (Sandra Brock)

Im Bereich der Sandinseln nahe der Schweißbrücke wird in Zukunft verstärkt auf Badegäste kontrolliert. Zwar ist das Schwimmen in der Murr an sich erlaubt, aber die genannte Stelle gilt als Naturdenkmal und darf daher nicht betreten werden.

Steinheim - Es soll so etwas wie ein Geheimtipp sein: Das Baden in der Murr an den kleinen Sandinseln nahe des Kreisverkehrs Schweißbrücke. Und es ist ja auch schön dort. Allerdings ist es verboten. „Der Bereich ist als Naturdenkmal ausgewiesen“, erklärt der Umweltbeauftragte der Stadt Steinheim, Eric Hirsch.

Das Murrufer samt den Sandinseln stehe an dieser Stelle unter besonderem Schutz, unter anderem komme hier die Flussmuschel vor. „Es ist einer der wenigen Bereiche an der Murr, für die der Landkreis ein Betretungsverbot festgelegt hat“, so Hirsch. Heißt: Dort darf man weder baden, noch herumlaufen, parken oder Boot fahren.

Allerdings wurden in jüngster Zeit mehr und mehr Besucher an der Stelle nahe der Schweißbrücke beobachtet, berichtet Hirsch. „Es gibt ganz massiven Badebetrieb dort.“ Teils stünden an den Wochenenden zwischen zehn und 20 Autos auf den Feldwegen an der Murr. Bei den Kennzeichen handle es sich nicht nur um Einheimische, auch Fahrzeuge aus Stuttgart oder Schwäbisch Hall seien dabei, weiß der Steinheimer Umweltbeauftragte. Frage man die Badenden, warum sie ausgerechnet hier ihre Freizeit genießen, sagen sie, es handle sich um einen Geheimtipp.

Badegäste an der Murr, das hat es auch schon in den vergangenen Jahren vereinzelt gegeben. „Aber es scheint sich immer mehr herumzusprechen“, kann sich Eric Hirsch vorstellen. Hinzu komme wohl der tolle Sommer dieses Jahr.

Leider kämen die Erholungssuchenden mit allen Konsequenzen. So sei auch schon wild gegrillt, Müll liegengelassen, ein Wohnwagen abgestellt worden. Auch zugeparkte Feldwege habe es schon gegeben. Letzteres führte zu Problemen mit den betroffenen Landwirten. „Wir haben hier wirklich einen Konfliktpunkt zwischen Umweltschutz und Freizeitgestaltung“, findet der Umweltbeauftragte.

Ein weiteres Problem sei, so Hirsch, dass die Hinweisschilder, die der Bauhof hier auch in der Vergangenheit schon angebracht hat, offenbar gerne wieder abgerissen werden. Dabei handelt es sich um ein weißes, dreieckiges Schild mit grünem Rand, auf dem ein Seeadler abgebildet ist. „Insofern ist es für manche Badenden im Moment gar nicht erkenntlich, dass sie dort nicht sein dürfen.“

Das wird sich diese Woche aber wieder ändern. Der Steinheimer Bauhof wird erneut den Hinweis auf ein Naturdenkmal samt „Betreten verboten“- Schild (siehe Foto) anbringen. Bei einem Behördentermin in den vergangenen Tagen verständigte man sich zudem darauf, die Einhaltung des Verbots in Zukunft verstärkt zu kontrollieren.

Dabei kann der Steinheimer Vollzugsdienst nur eingeschränkt tätig werden, da er sich nur um die Parkverstöße kümmern darf. Allerdings wird in Zukunft auch die Polizei vermehrt nach dem Naturdenkmal, das auf einem Grundstück des Landes liegt, schauen, kündigt Eric Hisch an. „Die Polizei kann vor Ort kommen und das Betretungsverbot kontrollieren.“ Für das unerlaubte Betreten des Naturdenkmals könne es ein Bußgeld in Höhe von bis zu 60 Euro geben, informiert der Umweltbeauftragte.

Generell ist das Baden in der Murr übrigens nicht untersagt. Allerdings empfehle es weder das Gesundheitsamt, noch sei es aus sicherheitstechnischen Grünen ratsam, weiß Eric Hirsch. „Es kann ja in Flüssen schnell Strömungen haben, mit denen ein Schwimmer nicht mehr zurechtkommt.“ Und im Bereich eines Naturdenkmals wie etwa bei den Sandinseln in der Murr, heiße es eben generell „betreten verboten“.