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Eine 41-jährige Steinheimerin hat die Heimunterbringung eines Kindes nicht gemeldet und damit das Jobcenter betrogen.

Steinheim - Dass eine 41-jährige Betrügerin ihre sechsmonatige Freiheitsstrafe vom Ludwigsburger Strafgericht nun wieder einmal zur Bewährung ausgesetzt bekam, lag daran, dass sie ihren Betrug am Jobcenter begangen hatte, bevor sie wegen noch älteren Betrugsdelikten ins Frauengefängnis Schwäbisch Gmünd kam. Die Steinheimerin, welche während der Verhandlung als „Berufsbetrügerin“ bezeichnet wurde, hatte verschwiegen, dass eines ihrer Kinder in einem Heim untergebracht wurde, und hat für dieses als Bedarfsgemeinschaft mit abkassiert.Die langjährige Kundin des Jobcenters befand sich in einer problematischen Situation, als sie am 17. September 2014 einen Antrag auf Weiterbewilligung von Hartz IV für ihre Familie stellte. Die heute 16-jährige Tochter musste in ein Heim gehen und die Mutter – mit dem vierten Kind schwanger – ins Frauengefängnis. Vor Gericht zeigte sich die Mutter geständig: „Ich weiss, ich habe einen Fehler gemacht.“ Sie würde, fuhr die Angeklagte fort, ihre Schulden von knapp über 1000 Euro gerne in Raten ans Jobcenter zurück zahlen. In dem ganzen Durcheinander mit der Schwangerschaft und dem bevorstehenden Haftantritt habe sie es schlicht „verschwitzt“, die Heimunterbringung der Tochter mitzuteilen.

Nach der Zeugenaussage einer Mitarbeiterin, ist das Jobcenter der Angekagten auf die Schliche gekommen, weil das Jugendamt nachgefragt hat, ob Geld für die inzwischen im Heim wohnende Tochter bezahlt wird. Zu diesem Zeitpunkt, sagte die Zeugin, häte die Angeklagte schon wieder einen Antrag auf Weiterbewilligung gestellt gehabt, ohne die ausgezogene Tochter zu erwähnen, dafür aber gemeldet, dass in Kürze ein weiteres Kind in ihren Haushalt hinein geboren würde. Das Jobcenter schickte der verheirateten Mutter Post ins Haus und forderte das unberechtigt bezogene Geld wieder zurück. Bezahlt hatte die Angeklagte bis zu ihrer Gerichtsverhandlung nur 175 Euro von den über 1000 Euro. Das Jobcenter erkundigte sich nach dem Bericht der Mitarbeiterin einige Male nach der Geburt des vierten Kindes und erfuhr auf diesem Wege, dass die Leistungsempfängerin in Haft muss. Bevor die Schwangere ihre Strafe angetreten habe, sei aber noch ein Telefonat mit der Frage nach einem Vorschuss eingegangen. Die Betrügerin war schon zehnmal einschlägig vorbestraft, als das jüngste Urteil von sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung mit einer zweijährigen Bewährungszeit über sie erging.

Damit die Frau ihre Strafe auch spürt, erlegte ihr Richterin Dr. Franziska Scheffel 100 Stunden gemeinnützige Arbeit auf. Die Einlassung mit dem „Verschwitzen“ seitens der Betrügerin hielt sie für „bedenklich“. Andererseits habe die Frau, über welche auch eine Art „sozialethische Entscheidung“ ergangen sei, die Verantwortung für ihre Tat übernommen, wenngleich diese „eindeutig Bewährungsbrecherin“ sei. Die Hauptkriterien für die Bewährung waren, dass der Betrug am Jobcenter vor der Haft war und seitdem keine Straftat mehr vorkam, sowie, dass bei einem erneuten Gefängnisaufenthalt der vierfachen Mutter die Kinder die Leidtragenden gewesen wären. Das Urteil entsprach im Übrigen keinesfalls dem Strafantrag des Staatsanwaltes, denn dieser hatte kein Pardon mehr für die Steinheimerin, die mittlerweile in einen anderen Landkreis gezogen ist. Er wollte sie sechs Monate im Gefängnis sehen.