Das Unternehmen bezieht Stellung. Foto: Archiv

Das Unternehmen Klöpfer bezieht Stellung.

Die Kritik am Unternehmen Klöpfer seitens der Gemeinderäte war am Donnerstagabend unüberhörbar. Moniert wurde unter anderem der Zeitpunkt des Schreibens, das Klöpfer an die Verwaltung geschickt hatte, aber auch inhaltliche Argumentationen. Wir haben beim Steinbruch-Betreiber nachgefragt.

Das Schreiben, das man am Donnerstagmittag verschickt habe, sei als Richtigstellung verschiedener Dinge zu verstehen, die am Montag im Ortschaftsrat gefallen waren, erklärt Ingo Sombrutzki, der für das Unternehmen Klöpfer im Bereich Öffentlichkeitsarbeit beratend tätig ist. Warum der Brief erst kurz vor der Ratssitzung verschickt worden ist? „Die Firma hat keine Presseabteilung, sondern arbeitet hauptsächlich mit Steinen. Der Zeitpunkt ist dem Tagesgeschäft geschuldet.“ Man arbeite mit dem Ortschaftsrat und dem Ortsvorsteher schon lange gut zusammen und habe im Vorfeld natürlich Gespräche geführt.

Sombrutzki: „Mit der Massivität und dass der Ortschaftsrat die Segel streicht, hat man nicht gerechnet.“ Die Formulierung im Brief, man strebe einen Abstand von 350 Metern zur potenziellen Wohnbaufläche am südlichen Ortstrand an, allerdings sei dafür eine Ausweitung der Abbaufläche Richtung Süden entscheidend und die liege dann innerhalb des Landschaftsschutzgebietes und müsste entsprechend bewertet und genehmigt werden, hatte mancher als Drohgebärde verstanden. Heike Breitenbücher (CDU) sprach von „Ausstiegsklausel“. Zu Unrecht, versichert Sombrutzki. „Das haben die Räte in den falschen Hals bekommen.“

Das Plangebiet sei nicht parzellengenau abgegrenzt, liege aber nicht sehr nah am künftigen Wohngebiet und die 210 Meter bezögen sich auf die maximale Ausdehnung der Abbaufläche.Die Südumfahrung, wie sie im Regionalverkehrsplan aufgeführt sei, liege näher an dem zukünftigen Wohngebiet als am Steinbruch. Was die Kritik am noch nicht verlegten Vorbrecher angeht, weist Ingo Sombrutzki darauf hin, dass es im Verfahren 2001 erst einmal um die Fläche gegangen ist. „Der Vorbrecher steht weit unter der normalen Oberfläche, da muss man erst einmal soweit mit dem Abbau sein. Es bringt nichts , die Genehmigung 2001 zu beantragen, wenn man erst 2015 soweit ist vom Abbau her und dann andere Voraussetzungen gegeben sind als 2001.“

Man werde weiter dafür werben, auch künftig als verlässliches Unternehmen arbeiten zu können, kündigt Sombrutzki an. Und was ist mit dem Thema Vertrauensverlust? Man sei immer mit dem Ortschaftsrat im Gespräch gewesen und gehe natürlich davon aus, dass Informationen auch transportiert würden. Gleiches gelte auch für die Verwaltung, die für das Unternehmen immer erst einmal Ansprechpartner sei.