Der Angeklagte hat einen Busfahrer bespuckt Foto: dpa)

Ein 52-jähriger Oberstenfelder ist zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Oberstenfeld - Der Nadelstreifenanzug konnte am Dienstagvormittag nicht darüber hinweg täuschen, dass da ein Mann auf der Anklagebank sitzt, der seine Gefühle nur schwer kontrollieren kann. Bereits 16 Mal musste sich ein 52-Jähriger aus Oberstenfeld vor Gericht wegen Nötigung, Beleidigung und Straßenverkehrsdelikten verantworten. Im März bespuckte er laut Anklage in Beilstein einen Busfahrer, ein paar Wochen später sandte er zudem auch noch beleidigende Nachrichten auf das Handy des neuen Lebenspartners seiner Ex-Frau.

Der Angeklagte hatte den Busfahrer zuvor schon einmal beleidigt und mit einem Schirm gegen die Scheibe des Fahrzeugs geschlagen, was ihm ein Mitfahrverbot des Busunternehmens einbrachte. „Ich war gegen 24 Uhr unterwegs in Beilstein, als ich ihn mit einem anderen Passanten an der Haltestelle Rosenplatz warten sah“, berichtete der Busfahrer als Zeuge am Dienstag im Gerichtssaal des Amtsgerichts Marbach.

„Beim Einsteigen machte ich ihn sehr höflich auf sein Fahrverbot aufmerksam“, schilderte der 59-Jährige weiter. Auf den Einwand des Angeklagten, das Ganze doch zu vergessen, erwiderte der Busfahrer, er werde sich an die Anweisung seiner Firma halten, notfalls mit Unterstützung der Polizei. „Zuerst drehte er sich weg. Es schien, er wolle aussteigen, doch dann drehte er sich plötzlich um und spuckte mir ins Gesicht“, erzählte der Zeuge am Dienstag noch immer sichtlich schockiert und angeekelt. Fahrgäste hätten ihm daraufhin Wasser und Taschentücher zur Reinigung des Gesichts gereicht.

Als zweiter Zeuge berichtete der Lebensgefährte der Ex-Frau dem Gericht über das Verhalten des Angeklagten. „Er terrorisiert ständig unsere Familie“, sagte der 27-Jährige aufgebracht, „ und hält sich nicht an das Kontaktverbot, dabei wollen wir mit ihm gar keinen Stress“. Auch die Ex-Frau berichtete, dass es nicht das erste Mal sei, dass er sie beleidige und bedrohe.

Angesichts der langen und einschlägigen Vorstrafenliste, der Straftaten während der Bewährungszeit sowie des uneinsichtigen Verhaltens bei der Beweisaufnahme beantragte die Staatsanwaltschaft eine sechsmonatige Freiheitsstrafe ohne Bewährung für den früheren Groß- und Außenhandelskaufmann. Das Gericht verhängte eine saftige Geldstrafe von 1800 Euro an den derzeit Arbeitssuchenden: „Wenn Sie es nicht verkraften, dass Ihre Frau sie verlassen hat, können Sie das nicht so klären.“