Die Gemeinde hat alle notwendigen Grundstücke aufkaufen können. Foto: KS-Images.de

Der Gemeinde ist es gelungen, alle erforderlichen Grundstücke für eine Realisierung des Neubaugebietes am Ortsrand aufzukaufen – insgesamt sollen 43 Bauplätze entstehen. Der nächste Schritt ist das Aufstellen eines Bebauungsplans.

Mundelsheim - Die Nachfrage nach Bauplätzen in der Region ist groß – da macht auch Mundelsheim keine Ausnahme. Zudem läuft der Flächennutzungsplan der Kommune im Jahr 2020 aus – ein idealer Zeitpunkt also, um das Neubaugebiet „Seelhofen IV“ auf den Weg zu bringen. Das sah auch der Gemeinderat so. Allerdings setzte man sich selbst eine Hürde, an der in anderen Gemeinden die Realisierung von neuem Wohnraum gescheitert ist, betonte Bürgermeister Holger Haist in der Sitzung des Gremiums am Donnerstag nochmal: „Das Neubaugebiet sollte nur realisiert werden, wenn sämtliche Grundstücke sich in Besitz der Gemeinde befinden.“

Und dieses Kunststück ist Mundelsheim mit Hilfe der Kommunalentwicklung, die mit der Planung und den Verkäufen durch die Verwaltung beauftragt worden war, auch gelungen. Diese frohe Botschaft hatte Projektleiterin Margarethe Stahl neben einer ersten Grobplanung des Gebietes in der Sitzung mit im Gepäck. Ein Ergebnis, das den Rathauschef Holger Haist auch mit Stolz erfüllt: „Ich bin den Eigentümern sehr dankbar.“ Die Mundelsheimer habe er seit jeher als „konstruktives Volk“ erlebt, das ein Gespür für Bedürfnisse vor Ort hat. Eine Rolle gespielt habe es aber auch, dass man durch die Vorrausetzungen, dass die Gemeinde in Besitz aller Grundstücke sein muss, Bauträger ausgeschlossen: „Und wir haben sehr darauf geachtet, dass jeder den selben Preis für sein Grundstück erzielt.“ Außerdem haben die vorherigen Besitzer auch ein Vorkaufsrecht auf Bauplätze in „Seelhofen IV“, führt der Schultes hierzu weiter aus: „Aber natürlich gehört einfach auch Glück dazu, dass keinerlei größere Probleme aufgetreten sind.“

Das Neubaugebiet „Seelhofen IV“ bietet 43 Bauplätze, von denen 33 Plätze noch zu vergeben sind. „Die übrigen werden von den Alteigentümern gekauft“, erklärte Margarethe Stahl dem Gremium.

Bis die Grundstücke verkauft werden, dürfte allerdings noch etwas Zeit vergehen. Im nächsten Schritt muss erst einmal ein rechtskräftiger Bebauungsplan existieren, Hier strebt die Kommunalentwicklung in den Planungen den Dezember 2018 an. „Das ist sportlich, aber nicht unmöglich“, so Margarethe Stahl. Eine Interessensliste für Bauherren wird es in der nächsten Zeit noch nicht geben, betonte Schultes Haist: „Das ist viel zu früh.“ Ob die Vergabe nach Kriterien verläuft ist ebenfalls noch offen.

Was dagegen bereits jetzt feststeht ist, dass eine Bauverpflichtung mit dem Kauf der Grundstücke einhergeht. Damit will die Verwaltung dem Entstehen von Baulücken entgegen wirken. „Und wenn das Verfahren perfekt und reibungslos verläuft, kann im November 2019 der Hochbau beginnen“, skizzierte Margarethe Stahl den groben weiteren Zeitplan. Die Erschließung soll im März 2019 starten und etwa bis Oktober dauern: „Aber da spielt auch die Witterung immer eine Rolle.“

Zunächst geht es aber um eine genauere Planung des neuen Wohngebietes. Bisher ist die Zufahrt über den Hartweg geplant mit einer Wendemöglichkeit im nördlichen Bereich von „Seelhofen IV“. Entlang der Ortsgrenze sind größere Grundstücke mit einer Eingrünung geplant, die dann über Stichstraßen angefahren werden können. Die frühzeitige Beteiligung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens startet schon bald. Zudem ist für den 4. Dezember auch eine Einwohnerversammlung geplant.