Ein 63-Jähriger und drei junge Männer sind in der S-Bahn aneinander geraten. Foto: Archiv (dpa)

An Heiligabend 2016 ist bei den Angeklagten so einiges aus dem Ruder gelaufen. Jetzt mussten sie sich dafür verantworten.

Marbach - Ein ungewöhnliches Häuflein von vier mehr oder weniger zerknirschten Angeklagten hatte sich am Donnerstag im großen Sitzungssaal des Amtsgerichts Marbach eingefunden. Drei junge Männer im Alter von 19, 20 und 25 Jahren aus Beilstein und Kirchberg sowie ein 63-jähriger aus Affalterbach mussten sich für ihr allzu feucht-fröhliches Feiern und fehlender Impulskontrolle am Heiligabend 2016 nun wegen Körperverletzung verantworten.

Alle vier saßen an diesem Abend damals in der S-Bahn von Freiberg nach Benningen, und alle vier hatten schon einiges getrunken. „Es war unser letzter Arbeitstag des Jahres, da gehen wir traditionell nach Stuttgart und drehen dort unsere Runde“, erläuterte der alleinstehende 63 Jahre alte Geschäftsführer einer kleinen Firma, „da trinkt man etwas mehr als sonst.“

Er könne sich leider überhaupt nicht mehr an das Geschehen erinnern, erst als Polizei und Zugführerin mit ihm auf dem Bahnsteig redeten, habe er wieder Bilder im Kopf, aber auch keine Ahnung, woher der Axtstiel in seiner Hand kam. Die drei Jungs dagegen erinnern sich noch genau: Sie hatten getrunken, waren gut drauf, kabbelten sich untereinander und machten sich über den 63-Jährigen lustig. „Plötzlich stand er vor meinem Kumpel und drohte mit dem Holzstiel“, berichtete der 19-jährige Azubi aus Beilstein vor Gericht. Es folgten Faustschläge auf den alten Herrn, der wehrte sich und zog dem 25-Jährigen mit dem Holzstiel über den Kopf. Schließlich griffen Mitfahrer ein und verhinderten eine weitere Eskalation.

„Wären Sie einfach aneinander vorbei gelaufen, wäre nichts passiert“, mahnte Richterin Ursula Ziegler-Göller die drei, schließlich hätten sie alle einen Job und eine Ausbildung, die Zukunft liege vor Ihnen. An die Adresse des ältesten Angeklagten: „Ihnen nehme ich den Filmriss nicht ab, vielmehr scheint es Ihnen so unangenehm, dass Sie sich gar nicht erinnern möchten.“

Die Richterin, die Staatsanwaltschaft und ein Vertreter der Jugendgerichtshilfe einigten sich darauf, das Verfahren gegen Auflagen einzustellen. Der Geschäftsführer muss 1500 Euro Geldstrafe an eine gemeinnützige Einrichtung bezahlen.

Die jungen Leute müssen sich einem Beratungsgespräch über ihren Alkoholkonsum, einem sozialen Kompetenztraining und 30 Stunden gemeinnütziger Arbeit unterziehen und kommen noch einmal mit einem blauen Auge davon.