Die Erweiterung des Gewerbegebiets hat die nächste Hürde genommen. Foto: Archiv (Kuhnle)

Region winkt Bebauungsplan in Marbach durch – und stimmt auch zwei weiteren Satzungen zu

Marbach/Steinheim - Der Planungsausschuss des Verbands Region Stuttgart (VRS) hat sich am Mittwoch gleich mit drei Bebauungsplänen aus dem Raum Marbach befasst. Und alle wurden von dem Gremium ohne jegliche Diskussion zur Kenntnis genommen. Die Geschäftsstelle des VRS, in deren Zuständigkeit die Entscheidung über die Pläne lag, hatte die Satzungen zuvor bereits abgesegnet. Konkret ging es um die Bebauungspläne „Horrenwinkel IV und V – dritte vereinfachte Änderung“ in Steinheim sowie „Hörnle, 5. Änderung“ und „Energie- und Technologiepark – dritte Änderung“ in Marbach.

Ziel der neuen Satzung für das Wohngebiet in der Urmenschstadt sei es, „bereits umgesetzte Bauvorhaben in die Festsetzungen des Bebauungsplans zu integrieren“, heißt es in der Vorlage zu der Sitzung des Planungsausschusses. Das bestätigen der Steinheimer Bauamtsleiter Frank Fussenegger und die zuständige Mitarbeiterin Barbara Ciocchetti. In dem Areal sei bei einem Projekt die Firsthöhe angehoben, bei einem anderen zwei Baufenster zu einem verschmolzen worden. Dies soll sich nun auch im Bebauungsplan niederschlagen. Damit sei man dann rechtlich auf der sicheren Seite, erläutert Frank Fussenegger. Im Grunde handle es sich lediglich um redaktionelle Änderungen, ergänzt Barbara Ciocchetti. Der Entwurf des Werks sei schon ausgelegen. Im April oder Mai könne die Satzung in den Gemeinderat gebracht und beschlossen werden.

Von größerer Tragweite dürfte im Vergleich dazu der modifizierte Bebauungsplan für den Energie- und Technologiepark in Marbach sein. Die Anpassung hier soll es ermöglichen, für Gewerbebetriebe am Neckar einen weiteren Hektar bereitzustellen – wogegen die Region nichts einzuwenden hat. „Der Bebauungsplan, der die Festsetzung eines Gewerbegebiets vorsieht, ist aus dem Flächennutzungsplan entwickelt“, stellt die Verwaltung des VRS fest. Wichtig ist den Planern nicht zuletzt, dass sich kein Einzelhandel mit einer Verkaufsfläche von mehr als 100 Quadratmetern ansiedeln darf. Damit werde den Vorgaben des Regionalplans Rechnung getragen.

D’accord ist der VRS auch mit dem neuen Bebauungsplan fürs Hörnle. Anlass für die Änderung sei, die zulässigen Gebäudehöhen der Reihenhäuser anzuheben. Diese ist nötig, um überhaupt noch ein Stockwerk obendrauf packen zu können. Das bisherige Limit für die Gebäude von 9,45 Meter reicht unter anderem deshalb nicht mehr aus, weil es neue Vorgaben zur Energieeinsparung gibt, wonach eine stärkere Dämmung verlangt wird. Die Häuser sollen künftig 10,10 Meter hoch sein dürfen.