Das Branntweinmonopol sollte das „Schwarzbrennen“ verhindern. Foto: Frank Wittmer

Mit dem Wegfall des Branntweinmonopols sind Steuern in Naturalien ab 2018 für Selbstverbraucher unzulässig.

Marbach/Bottwartal - Ein seit 1922 geltendes Gesetz wird mit dem Jahresende aufgehoben: Das staatliche Branntweinmonopol. Ziel des Gesetzes war ursprünglich die Regulierung der Brennerei, das heißt, Schwarzbrennerei sollte vollständig verhindert werden. Am 21. März 2013 hat der Deutsche Bundestag das Branntweinmonopol mit Wirkung zum Ende des Jahres 2017 abgeschafft.

Bisher bedeutete das Monopol, dass der Staat den in den Brennereien hergestellten Alkohol zu einem festgelegten Preis abkaufte und sich auch um die Verwertung kümmerte. Dies galt vor allem für landwirtschaftliche Brennereien, die ihren Rohalkohol aus Kartoffeln oder Getreide herstellen. Der Spiritus wurde für recht ordentliche 150 Euro je Hektoliter abgekauft. Seit 1999 gibt es schon einige „freie“ Brennereien, die Ethanol zumeist für die Pharmaindustrie, die Essigherstellung und für Biosprit produzieren.

Andere Regeln galten schon länger für die rund 29 000 Klein- und Obstbrennereien. Hier werden bei weitem nicht so große Mengen umgesetzt und die Destillate sind hochwertiger. Wer für den Eigenverbrauch Obst einschlägt und dann in einer Lohnbrennerei wie der von Wolfgang Häußermann in Affalterbach Schnaps draus brennen lässt, musste dafür bisher auch schon Steuern zahlen. „50 Liter darf man für den Eigenbedarf herstellen“, so Häußermann.

Die meisten „Stoffbringer“ haben für ihre beliebten „Wässerle“ aus Zwetschgen oder Kirschen einen bequemen wie praktischen Weg gewählt: „Ich hab einfach etwas mehr Obst eingeschlagen und meine Steuern mit dem überschüssigen Alkohol bezahlt“, berichtet Manfred Berberich aus Marbach.

Dieser Tage hat Berberich seinen Birnentrester bei Günter Blank im Steinheimer Lehrhof brennen lassen. In der Ecke steht ein Eimer mit einer klaren Flüssigkeit: hochprozentiger Birnenbrand. „Das ist die Menge, die ein Baum bringt“, so Berberich. Das 68-prozentige Destillat wird mit Wasser verdünnt und ergibt besten „Willi“. „Ohne Chemie“, betont der Marbacher.

Künftig muss auch für den Eigenverbrauch die Steuer bezahlt werden. Bei 50 Liter reinem Alkohol sind das etwas über 500 Euro. Für Manfred Berberich bringt die Neuregelung klare Nachteile: Erstens schlage er weniger Obst ein, weil er den Überschuss nicht mehr abführen kann. „Der Rest bleibt halt liegen.“ Und dann leide auch die Motivation, wenn man den Schnaps quasi auch noch bezahlen müsse. Was man an „Spirituosen“ so kaufen könne, sei meist allerdings nur „Industriealkohol mit Birnengeschmack“.

Für die Klein- und Obstbrenner, die bis zu 300 Liter reinem Alkohol im Jahr destillieren dürfen, wird sich nicht viel ändern. Zur Branntweinsteuer von 13 Euro je Liter reinem Alkohol zahlte man bisher noch die Umsatzsteuer mit 19 Prozent oben drauf. Bei einem 40-prozentigen Obstgeist macht die Steuer rund ein Drittel des Verkaufspreises aus.

Für einige Betriebe bedeute der Wegfall des Branntweinmonopols, „gschwind in die Selbstvermarktung einzusteigen“, meint der Affalterbacher Häußermann. „Ich werde in ein paar Wochen 70, da sehe ich manches gelassener. Aber einige Jüngere werden sich schon fragen, ob sich das Bücken für die paar Cent noch lohnt. Viele werden dann sagen: Dann mach ich halt nix mehr.“

Die Brennerei Blank im Lehrhof ist ein Familienbetrieb in vierter Generation. „Wir betreiben schon seit den 60iger Jahren Selbstvermarktung“, erklärt Günter Blank. Daniel Blank, der als 19-jähriger im Jahr 2009 deutschlandweit als bester Weinküfer gekürt worden war, ist in den Betrieb seines Vaters mit eingestiegen. Beiden macht es nach wie vor großen Spaß, durch die vierfache Destillation und anschließende katalytische Reinigung in 80 Meter langen Kupferschlangen besonders milde Obstler und fruchtige Liköre wie Weinberpfirsich und Sauerkirsch selbst zu brennen. „Das ist Genuss und Lebensgefühl.“