Darf man am Karfreitag Bäume schneiden? Foto: Andrii Spy_k / shutterstock.com

Sie wollen am Karfreitag einige Arbeiten im Garten erledigen? Was erlaubt ist und was nicht, erfahren Sie hier.

Der Karfreitag bedeutet für viele Menschen ein verlängertes Wochenende. Und wer frei hat, hat Zeit, sich dem Garten zu widmen. Da der Karfreitag jedoch ein stiller Feiertag ist, gelten gewisse Regeln.

Was am Karfreitag im Garten erlaubt ist

Im Feiertagsgesetz (FTG) von Baden-Württemberg heißt es in § 6 Absatz 1, dass an Feiertagen öffentliche Arbeiten verboten sind, welche die Ruhe des Tages beeinträchtigen. Diese Formulierung ist zwar sehr allgemein gefasst. Doch es sollte klar sein, dass Rasenmäher, elektrische Heckentrimmer oder Motorsägen an so einem Tag ausbleiben müssen. Ganz verboten ist das Gärtnern allerdings nicht. In § 6 Absatz 1 Nummer 3 FTG steht, dass leichte Arbeiten im Garten von den Besitzern oder Angehörigen vorgenommen werden dürfen.

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Was sind leichte Gartenarbeiten?

Auch der Begriff „leichte Gartenarbeit“ ist sehr allgemein gewählt. Grundsätzlich fallen darunter Arbeiten, die nicht sonderlich viel Lärm und Aufsehen erregen. Also etwa Unkrautjäten, Düngen, Obst und Gemüse ernten, Gießen oder auch Bäume mit einer Handschere zurückschneiden. Als Faustregel kann man sich vornehmen, nur Arbeiten auszuführen, welche die Nachbarn nicht stören. Im Zweifelsfall kann man auch beim örtlichen Ordnungsamt nachfragen, welche Gartenarbeiten am Karfreitag erledigt werden können.

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Fazit

Laute Gartenarbeiten wie Rasenmähen, Sägen, Hämmern, Bohren oder Trimmen sind am Karfreitag verboten. Leichte Tätigkeiten wie Ernten, Düngen, Säen, Gießen oder Jäten sind dagegen kein Problem. Hauptsache, es entsteht kein übermäßiger Lärm, der die Feiertagsruhe stört.