Vier Schüsse soll der mutmaßliche Täter auf die Grotte abgegeben haben. Foto: Julia Spors

Ein Mann soll nach Streitigkeiten auf zwei Lokale gefeuert haben. Verletzt wurde niemand.

Großbottwar - In Großbottwar gibt es aktuell fast nur ein Gesprächsthema: die Schüsse, die in der Nacht auf Samstag auf zwei Gaststätten in der Innenstadt abgegeben wurden (wir berichteten). Nachdem zunächst die Spekulationen über das Warum und Weshalb ins Kraut schossen und die Staatsanwaltschaft eine Nachrichtensperre verhängt hatte, wurden gestern erste Ermittlungsergebnisse präsentiert.

Demnach soll die Tat auf das Konto eines 36-Jährigen gehen. Der Großbottwarer habe sich von Freitagnachmittag bis nach Mitternacht in der Grotte in der Kirchstraße aufgehalten. „Gegen 2 Uhr hat er das Lokal nach Streitigkeiten verlassen“, sagt Tatjana Wimmer, Pressesprecherin des Polizeipräsidiums Ludwigsburg. Dabei habe der alkoholisierte Mann gedroht, mit einer Schusswaffe zurückzukehren, heißt es in einer Erklärung von Staatsanwaltschaft und Polizei. Was der 36-Jährige gegen 3.15 Uhr auch wahr machte. Allerdings hatte die Kneipe zu dem Zeitpunkt ihre Pforten schon geschlossen. Der Großbottwarer Handwerker soll dann von außen vier Mal mit einer Pumpgun auf die „für ihn nicht einsehbaren Räumlichkeiten“ geballert haben, wie die Ermittler erklären. Hierbei habe er die Tür getroffen, aber auch durch den Rollladen in den Gastraum geschossen. Der 54-jährige Wirt und seine 30-jährige Angestellte arbeiteten zu dem Zeitpunkt noch im Lokal und seien „nur durch einen glücklichen Zufall“ bei dem Vorfall nicht verletzt worden. Die beiden alarmierten umgehend die Polizei, die die Fahndung nach dem Täter einleitete. Kurz vor 7 Uhr sei es einem Spezialeinsatzkommando am Samstag gelungen, den mutmaßlichen Schützen in seiner Wohnung dingfest zu machen. „Er ließ sich widerstandslos festnehmen“, sagt Wimmer.

Auf richterliche Anordnung durchsuchten ihre Kollegen nach der Festnahme die Wohnung des 36-Jährigen. Dabei stellten sie neben der Tatwaffe auch einen Karabiner, also ein Gewehr, einen Revolver und eine Pistole samt zugehöriger Munition sicher. All diese Waffen hätte der Großbottwarer gar nicht bei sich aufbewahren dürfen. „Er hat keine Waffenbesitzkarte“, erklärt Tatjana Wimmer. Doch selbst mit diesem Dokument hätte er zumindest die Pumpgun nicht über legale Kanäle erwerben können. „Bei dieser Waffe handelt es sich um einen verbotenen Gegenstand“, sagt nämlich die Polizeisprecherin. Heißt: In Deutschland ist ein solches Geschoss im Laden nicht zu kaufen.

Wie sich im Laufe der weiteren Ermittlungen herausstellte, hat der ortsbekannte Handwerker mit der Pumpgun nicht nur die Grotte ins Visier genommen, sondern auch eine Patrone in Richtung des „69“ in der Hauptstraße abgeschossen. Dort hielt sich zum Tatzeitpunkt am frühen Samstagmorgen aber niemand auf. Das änderte nichts daran, dass die Staatsanwaltschaft Heilbronn gegen den 36-Jährigen beim Amtsgericht in der Kätchenstadt einen Haftbefehl wegen versuchten Totschlags beantragte. Der Haftrichter ließ den Großbottwarer ins Gefängnis einweisen. Bei einer Verurteilung blüht ihm laut Pressestelle der Polizei eine „Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren“. Zum Tatvorwurf mache er momentan keine Angaben.

Im Dunkeln bleibt damit vorerst sein Motiv. Auch die Polizei hält sich in der Frage bedeckt, was genau der Anlass für die Unstimmigkeiten in dem Lokal war. „Es gab keinen konkreten Streit mit einem Gast oder dem Wirt“, sagt Tatjana Wimmer nur. Vielmehr habe sich der 36-Jährige über etwas aufgeregt, das in der Kneipe vorgefallen war, ergänzt sie noch. Was konkret den Mann so in Rage brachte, will die Polizeisprecherin mit Verweis auf die laufenden Ermittlungen nicht preisgeben. Im Ort wird unter anderem spekuliert, dass dem Handwerker der Geldbeutel gestohlen wurde.