Auf diesen Tennisplätzen herrscht Ruhe. Die Nachbarn wollen, dass das so bleibt. Foto:  

Die Nachbarn wollen einen großen Außenspielplatz beim Croco Island verhindern – und erreichen einen Kompromiss.

Großbottwar/Mannheim - Ein bisschen peinlich ist die Verhandlung beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim am Mittwoch für den Bürgermeister Ralf Zimmermann sicher gewesen. Die Richter hatten darüber zu befinden, ob der Bebauungsplan südlich der Heilbronner Straße in Großbottwar rechtmäßig ist. Dabei hatten sie sich – wie am höchsten Verwaltungsgericht im Land üblich – recht tief in die Materie eingearbeitet. Und sie fanden durchaus ein paar Planungspannen. Rechtlich bleiben diese Fehler jedoch ohne Folgen.

So ist die Klage von fünf Nachbarn des in dem Gebiet ansässigen Indoor-Kinderspielplatzes „Croco Island“ nicht von Erfolg gekrönt. Die Anwohner wollten verhindern, dass der Betreiber auf dem Gebiet der benachbarten Tennisplätze einen Außenbereich schafft. Vor allem Lärm, aber auch noch mehr Verkehr und wildes Parken befürchten sie deshalb.Am Ende einigten sich die Nachbarn mit dem Bürgermeister Ralf Zimmermann auf einen Kompromiss. Sie zogen ihre Klage zurück. Im Gegenzug gab die Stadt eine Erklärung ab: Sollte der zurzeit brach liegende Tennisplatz, der großteils der Stadt gehört, jemals als Außenspielplatz genutzt werden, dann wird die Stadt darauf pochen, dass ein Lärmschutzgutachten erstellt wird „Das ist ein Entgegenkommen von der Stadt“, so Ralf Zimmermann.

Allerdings würden „die Pläne für einen Außenbereich vom Betreiber zurzeit gar nicht forciert“. Die Stadt denke deshalb darüber nach, das Gelände zu Parkplätzen umzuwidmen. Auch die Anwohner zeigten sich kompromissbereit. „Wir haben auch kein Interesse daran, dass eine Stadthalle dort nicht gebaut werden kann“, sagte einer der Bürger. Wäre der geltende Bebauungsplan tatsächlich gekippt worden, dann hätte das auch die Großbottwarer Stadthallenpläne betroffen.

Allerdings sah es während der Verhandlung zu keinem Zeitpunkt danach aus. „Das Verfahren ist für uns ein Erfolg“ resümierte Zimmermann nach der Sitzung. Die Mängel, die die Richter im Bebauungsplanverfahren fanden, waren allesamt verjährt. Ein klarer Fehler sei es etwa gewesen, dass die Stadt die Pläne nachträglich noch änderte, dann die Unterlagen aber nicht erneut öffentlich ausgelegt hat.

Auf Anregung des Verbands Region Stuttgart hatte Großbottwar noch einen Passus aufgenommen, der in dem Gelände jede Form von Einzelhandel ausschließt. „Das hätten Sie zweifellos erneut bekannt machen müssen“, sagte der Vorsitzende Richter. Man habe sich „auf den Planer verlassen“, erläuterte Zimmermann. Auch bei der Bekanntmachung des Bebauungsplans im Amtsblatt sind der Stadt nach Ansicht der Richter ein paar Schludrigkeiten unterlaufen. Möglicherweise handle es sich um „sehr, sehr spezielles Großbottwarer Ortsrecht“, scherzte ein Richter. Insbesondere die rechtliche Belehrung sei missglückt. Zwar erkannten die Richter durchaus, dass die Verwaltung versucht habe, das Juristendeutsch allgemein verständlicher zu formulieren. Passagen wie „eine Berücksichtigung der § 214 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans (...)“ seien aber „leider in die Hose gegangen“, wie ein Richter schmunzelnd anmerkte.

All diese Schwierigkeiten erwiesen sich jedoch als bedeutungslos. Entweder, weil sie laut Gesetz binnen eines Jahres beanstandet werden müssen. Der Bebauungsplan wurde bereits im September 2012 beschlossen. Die Klage kam laut dem Gericht erst nach rund 15 Monaten vor Gericht an. Oder aber die Lapsi zeitigten keine rechtlich problematischen Folgen.