Das Gebiet „Wanne“ liegt nördlich von Beilstein, neben Helfenberg. Foto: Werner Kuhnle

Der Gemeinderat lässt einen neuen Bebauungsplan für das Gebiet „Wanne“ erstellen. Die derzeit als Hauptwohnsitz genutzten Gebäude sollen in Zukunft weiterhin vom Landratsamt geduldet werden. Genaue Details müssen aber noch festgelegt werden.

Beilstein - Ein Gebiet ohne Bebauungsplan ist vor allem eines – problematisch. Das machte Rechtsanwalt Helmut Schuster von der Kanzlei Eisenmann, Wahle, Birk & Weidner dem Gemeinderat in der jüngsten Sitzung am Dienstag deutlich. Seit einem Urteil aus dem Jahr 2014 gilt das ehemalige Wochenendhausgebiet „Wanne“ als unbeplanter Innenbereich. „Das heißt, dass quasi jeder bauen kann, wie er will“, so Schuster. Bauvorhaben müssten sich nur in die Umgebungsbebauung einfügen. Auch dauerhaftes Wohnen wäre also möglich.

Das erzeugt Handlungsdruck für die Stadt Beilstein. Die Frage ist nur, wohin der Weg gehen soll. „Wieder zum Ursprung, Bewahren oder progressiv hin zum Wohngebiet?“, rief Bürgermeister Patrick Holl die möglichen Optionen ab.

Eine Wahl, die jedoch größtenteils nur auf dem Papier existierte. Denn für ein Mischgebiet aus Wochenend- und Wohnhäusern existiert keine gültige Rechtslage. Und auch ein reines Wohngebiet würde erhebliche Folgen für Beilstein mit sich bringen. Laut dem Flächennutzungsplan hat die Stadt einen Wohnflächenbedarf von 10,13 Hektar bis 2030. Würde das Gebiet „Wanne“ zum Wohngebiet erklärt, „wäre unser Neubaupotenzial erschöpft“, gab Patrick Holl zu Bedenken. Der Stadt und den Bewohnern würden außerdem hohe Kosten für die Erschließung entstehen.

„Ich bin nur der Rechtsberater und kann keine Empfehlung geben“, schloss Helmut Schuster seine Darstellung. Das Gremium war sich sowieso einig, dass die „Wanne“ ein Wochenendhausgebiet bleiben soll.

Größerer Gesprächsbedarf herrschte in Hinsicht auf den Umgang mit den jetzigen Anwohnern, die dauerhaft und in zu großen Gebäuden dort leben. „Wir brauchen auch eine zwischenmenschliche Lösung“, stellte Patrick Holl fest. Bisher sei dies geduldet worden und das sollte auch in Zukunft geschehen, um die Menschen abzusichern. Es stehe jedoch nicht fest, ob sich die Duldung dann auf das Gebäude oder den Bewohner beziehe. „Wir haben ja auch eine fürsorgliche Pflicht“, gab Oliver Kämpf (CDU) hier zu bedenken. Man müsse auch berücksichtigen, dass sich Lebensumstände ändern und Kinder oder Partner ebenfalls dort leben. „Das muss klar ausformuliert werden“, lautete daher seine Forderung.

Sollte das Gebäude per Duldung geschützt werden, müsse auch klar festgelegt sein, ab wann ein Haus als baufällig gelte, ergänzte Oliver Muth (FWV).

„Die Gemeinde ist nicht zuständig“, sorgte Helmut Schuster für Aufklärung. Eine Duldung gehe vom Landratsamt aus. Das könnte stillschweigend akzeptieren oder einen Vertrag mit allen Betroffenen abschließen, der diese Bedingungen klärt. „Wir können aber in Kontakt treten und unsere Vorschläge einbringen“, schlug Patrick Holl eine Kompromisslösung vor. „Der Bebauungsplan ist nur in die Zukunft gerichtet“, beschwichtige auch Schuster. Das Ziel sei es besonders, dass keine übergroßen Neubauten mehr entstehen. „Es wird keine Abbruchsverfügungen geben“, erklärte er weiter. Außerdem gehe es ja nicht nur um die Dauerbewohner, fügte Bernd Gemmrich (FWV) hinzu: „Es gibt ja auch Anlieger, die froh sind, dass es hier ein Wochenendhausgebiet gibt.“ Und dass es Langzeitbewohner gibt, habe auch Vorteile, so Silke Kiderlen-Polek (SPD), wie „bei der Pflege der Gegend“ und der Sicherheit.