Die Zufahrt zum Friedhof (oben rechts) bereitet Probleme. Foto: Archiv (Werner Kuhnle)

Die durch das Landratsamt Heilbronn geforderte sofortige Entfernung der Straßensperre am Kapellenweg ist rechtens. Das hat das Verwaltungsgericht entschieden.

Beilstein-Stocksberg - Es geht um ein Stück Weg – 40 Meter auf vier Meter. Dabei handelt es sich um ein Stück des Kapellenwegs, um den es nun bereits seit vielen Jahren Streit zwischen der Stadt Beilstein und einem der beiden Eigentümer gibt. Denn der Weg führt zum örtlichen Friedhof mitsamt der Kapelle – und dabei eben auch teilweise über private Hoffläche. „Und hier wollen wir einfach klare Verhältnisse schaffen“, hatte Bürgermeister Patrick Holl immer wieder betont. Doch eine Einigung kam nicht zustande.

Stattdessen hatte der Eigentümer unter im Rahmen einer Dachsanierung eine Absperrung auf dem Weg errichtet. Diese verwehrte fortan der Kirchengemeinde die Zufahrt zur Kapelle. In Folge dessen fand im Sommer bereits ein Gottesdienst im Regen auf dem Dorfplatz statt. Selbst für eine Urnenbestattung ist der Weg nicht freigemacht worden. Doch dann hat das Landratsamt Heilbronn ein Machtwort gesprochen – und verschickte eine Beseitigungsverfügung. „Mit dieser wurde die Eigentümerin aufgefordert, die aufgebaute Barrikade zu entfernen“, so der Rathauschef. „Und zwar mit dem Hinweis auf ‚sofortigen Vollzug’ und der Androhung einer ‚Ersatzvornahme’.“ Hiergegen legten die Besitzer jedoch Einspruch ein.

Damit landete die Straßensperre und der Kapellenweg auf dem Schreibtisch des Verwaltungsgerichts in Stuttgart, das sich in dieser Sache besonders mit dem Aspekt der zeitnahen Entfernung beschäftigt hat. In Folge dessen ist am Donnerstag dann der Widerspruch zurückgewiesen worden. „Das heißt, dass die Anordnung seitens des Landratsamtes Heilbronn rechtens war und so vollzogen werden darf“, teilt die Verwaltung der Stadt Beilstein in einer Pressemitteilung mit. Für Bürgermeister Patrick Holl ist dieser Richterspruch ein Grund zur Freude: „Die Entscheidung des Gerichts ist im Sinne der Dorfgemeinschaft und der Stadt gefallen. Dies ist zumindest ein wichtiger Teilerfolg auf einer dennoch noch längeren juristischen Wegstrecke, die noch vor uns liegt.“

Denn mit dem Urteil aus Stuttgart ist die Problematik nicht ganz vom Tisch. Fest steht aber, dass auf dessen Grundlage die Barrikade unverzüglich entfernt werden müsste. Sollte dies in den nächsten Tagen nicht geschehen, hätte das Landratsamt noch die Möglichkeit, die Sperrung selbst entfernen lassen zu können – auch gegen den Willen und auf Kosten des Besitzers. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts begründet sich indes darin, dass der Weg zum Friedhof öffentlich genutzt werde, selbst wenn dieser straßenrechtlich nicht entsprechend gewidmet sei. „Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts kann die Eigentümerin jetzt Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof einlegen“, führt Bürgermeister Holl weiter aus.

Derzeit wartet die Stadt Beilstein auf die Reaktion der Besitzer, die zunächst formell über die Entscheidung informiert werden. In nächster Zeit steht darüber hinaus noch die Entscheidung an, ob die angeordnete Beseitigung als solche rechtens ist. Hier ist das Regierungspräsidium zuständig.

Die Verwaltung wird parallel dazu das Bebauungsplanverfahren vorantreiben, an dessen Ende als „ultima ratio“ auch eine Enteignung erfolgen könnte. Dabei betont Bürgermeister Holl, dass „der Verhandlungsweg nach wie vor offen steht“, wenn der Eigentümer diesen aufnehme.