Die Stämme stützen derzeit den baufälligen Giebel ab. Foto: Archiv (KS-Images.de)

Die Sperre des Kapellenwegs darf durch die Eigentümer bis zum 31. Oktober aufrechterhalten werden.

Beilstein-Stocksberg - Noch im Oktober 2017 hatte alles so ausgesehen, als ob der Rechtsstreit um den Kapellenweg in Stocksberg nun ruhig über die Bühne gehen könnte. Nach einer Forderung des Landratsamtes in Heilbronn war eine Straßensperre vom Eigentümer entfernt worden. Doch diese tauchte nun im März überraschend wieder auf. Dieses Mal mit der Begründung, dass der Scheunengiebel einsturzgefährdet sei.

Darauf reagierte das Landratsamt in Form einer sofortigen Abbruchsverfügung für die Barrikade. Gegen diese legte die Eigentümerin aber Einspruch ein – und zwar mit Erfolg: Bei einem Ortstermin am 17.  Mai hat nun eine Baukontrolle ergeben, dass der Giebel der Scheune, die direkt an den Kapellenweg angrenzt, tatsächlich einsturzgefährdet ist und damit eine Gefahrenquelle darstellt.

Was für die Stadt Beilstein zunächst nach einer Hiobsbotschaft aussieht, hat aber eine Chance bereitgehalten, wie der Bauamtsleiter Tim Breitenöder erklärt: „Wir konnten im Rahmen des Ortstermins eine einvernehmliche Lösung zwischen Landratsamt, Eigentümerin und der Stadt Beilstein erreichen.“

Die Eigentümerin hat jetzt bis zum 31. Oktober Zeit, um die Situation vor Ort aufzulösen. „Wahrscheinlich wird die Scheune saniert“, so Breitenöder. Dafür muss danach die Durchfahrt des Weges bis zur endgültigen Klärung, ob es sich um einen öffentlichen Weg handelt, auf einer Breite von 2,80 Meter gewährt werden.

„Die Öffnung des Weges war auf jeden Fall die Grundlage für den Vergleich“, wie Tim Breitenöder betont: „Daher ist diese Vorgabe auch rechtlich bindend.“ Die zuvor erlassenen Verfügungen von Landratsamt und Stadt werden im Gegenzug im Rahmen der Absprache wieder aufgehoben. „Das ist für uns erstmal eine gute Lösung“, erklärt Tim Breitenöder: „Wir sind zuversichtlich, dass der Weg dann bis zum Urteil weiter passierbar bleiben wird.“ Doch bis die Scheune wieder hergerichtet ist und keine Stütze mehr notwendig ist, wird der Weg zum Friedhof und der Kapelle weiterhin für Autos „nur sehr schwierig“ bleiben. Fußgänger können in dieser Zeit über ein Nachbargrundstück gehen. „Das haben die Kirchenbesucher bisher auch gemacht und es ist zumindest für die Zeit geduldet“, weiß der Bauamtsleiter.

Wann es eine entgültige Entscheidung zu der Frage gibt, ob der Kapellenweg zum öffentlichen Zufahrtsweg erklärt werden kann – notfalls über eine Enteignung – ,ist allerdings weiterhin nicht absehbar: „Das zieht sich noch eine Weile.“ Zwar ist nun der Bebauungsplan offiziell rechtskräftig, allerdings hat die Eigentümerin dagegen eine Normenkontrollklage eingereicht. Der Bebauungsplan wird nun durch ein Gericht auf seine Rechtmäßigkeit geprüft und auch darauf, ob alle formellen Vorgaben im Aufstellungsverfahren von der Stadt eingehalten worden sind.