Der Eigentümer hat inzwischen einen Antrag eingereicht Foto: Archiv (KS-Images.de)

Der Eigentümer hat die Frist für die Sanierung seiner Scheune nicht eingehalten und eine Fristverlängerung beantragt.

Beilstein-Stocksberg - Der Kapellenweg in Stocksberg führt auf 50 Metern über einen Hof, der in Privatbesitz ist. 2016 wollte die Stadt Beilstein klare Verhältnisse schaffen und den Abschnitt zum öffentlichen Weg machen. Was folgte, war ein Rechtsstreit, bei dem weiter kein Ende in Sicht ist.

Nachdem im März die Durchfahrt gesperrt wurde, da die Scheune einsturzgefährdet sei, ist ein Vergleich geschlossen worden – bis zum 31. Oktober hatte der Eigentümer Zeit, sein Gebäude zu sichern und die Durchfahrt zu öffnen. Die Verwaltung hätte dafür ihre erteilten Verfügungen aufgehoben. Das hat nicht funktioniert, erklärt Bürgermeister Patrick Holl nun: „Vor Ablauf der Frist wurde uns mitgeteilt, dass diese nicht eingehalten werden kann.“

Der Besitzer begründete dies damit, dass die Frist unangemessen kurz gewesen sei. Insbesondere auch im Hinblick auf die derzeitige Lage, dass Baufirmen oftmals auf lange Zeit ausgebucht seien. Zudem sei es auch zu Verzögerungen gekommen, was das Baugesuch angeht, das aktuell beim Landratsamt Heilbronn liegt. Obendrauf kam das heiße Sommerwetter, dass dieses Jahr für eine reichte Ernte gesorgt hat, so dass der Eigentümer wenig Zeit hatte,heißt es in den Unterlagen zur Sitzung des Verwaltungsausschuss am nächsten Dienstag: „Es wurde somit eine Fristverlängerung bis zum 17. Dezember 2018 beantragt.“

Das der Weg damit weiter gesperrt ist, sei „unschön“, so Bürgermeister Holl: „Und irgendwann wird es auch schwierig, die Verzögerungen zu akzeptieren.“ Neben der Vorgeschichte läge das auch daran, dass nur Bemühungen hinsichtlich einer Sanierung unternommen wurden: „Der Weg hätte aber trotzdem gesichert werden können.“

Die Entscheidung über den Antrag des Eigentümers zur Fristverlängerung liegt aber nicht bei der Stadt Beilstein, sondern beim Verwaltungsgericht Stuttgart. Daher hat auch die Stadt einen Antrag eingereicht, führt Bürgermeister Holl weiter aus. „Wir wollen die Bedingung anknüpfen, dass ein Zwangsgeld angeordnet wird, wenn bis zum 17. Dezember wieder nichts passiert.“ Auch eine Ersatzvornahme soll dann in Kraft treten. Das heißt, dass unabhängig vom Besitzer Sicherungsmaßnahmen durchgeführt werden.

Vorrangiges Ziel sei es, den Weg wieder begehbar zu machen, erklärt Bürgermeister Holl. Daher läuft das Verfahren auch unabhängig von der Frage, wie und wann der Weg zur öffentlichen Straße wird. Hier war in der Vergangenheit bereits eine Enteignung im Gespräch. Bis die Gerichte das klären, soll aber zumindest die Zufahrt zum Friedhof und der Kapelle am Ortsrand möglich sein, betont Holl – auch wenn sich das nun verzögern wird: „Die Menschen in Stocksberg sind unzufrieden mit dieser Situation und verärgert.“