Aufgrund der Sperrung des Kapellenwegs wird der Gottesdienst im August ausfallen. Foto: Archiv (KS-Images.de)

Der Weg zum Friedhof ist weiterhin gesperrt – jetzt schreitet auch das Landratsamt ein.

Beilstein - Der kleine Teilort Stocksberg hat es zu viel Aufmerksamkeit geschafft – dank des Streits um die Zufahrt zum örtlichen Friedhof. „Tatsächlich eine Berühmtheit, die wir in dieser Form nicht zwingend benötigt hätten“, wie Patrick Holl, Bürgermeister der Stadt Beilstein, hier anmerkt. Die Straße führt auf einer Länge von rund 50 Meter über eine private Hoffläche. Gemeinderat und Verwaltung wollten klare Verhältnisse schaffen und den Teilabschnitt zur öffentlichen Straße machen – sei es nun per Ankauf, Baulast oder notfalls auch durch eine Enteignung. Denn eine einvernehmliche Lösung scheint nicht gefunden zu werden.

„Wir hatten zwei Gesprächsrunden über den Sommer, die zu keinem Endergebnis geführt haben“, erklärt der Rathauschef. Die Folge? Das eingeleitete Verfahren, das am Ende zur Enteignung führen könnte, wird weiter fortgesetzt. Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung im April bereits einen Bebauungsplan verabschiedet, der die Fläche als öffentlichen Weg vorsieht und Gültigkeit besitzt. Hier gibt es aber noch einen Punkt, den man nachträglich konkretisieren wolle, wie Patrick Holl anmerkt. Wenn auch das getan ist, kann der Fall weiter ins Regierungspräsidium nach Stuttgart wandern. „Da stecken wir aber wie gesagt derzeit noch im Verfahren, wir werden diesen Weg aber weiter verfolgen.“

Eine Enteignung muss deshalb aber noch lange nicht folgen. „Wir wollen den Verhandlungsweg parallel dazu auch nicht abreißen lassen. Falls sich da doch noch was tut, ist uns das jederzeit Recht“, betont Bürgermeister Patrick Holl. Danach sehe es aber im Moment nicht unbedingt aus.

Allerdings hat sich mittlerweile auch das Landratsamt eingeschaltet. „Die Behörde hat vor Kurzem die straßenrechtliche Beseitigungsverfügung versandt“, erklärt Holl. Das bedeutet, dass die Sperrung sofort zu beseitigen ist. Sollte das nicht geschehen, hat die Stadt das Recht, das Gerüst selbstständig zu beseitigen. „Allerdings gibt es auch hier die Möglichkeit für Rechtsmittel“, so Holl, der darüber hinaus betont, dass man auf jeden Fall auch trotz des Ärgers Respekt vor dem Eigentum haben muss. „Das der Besitzer seine Interessen vertreten sehen möchte, ist durchaus legitim und da ist auch nichts Verwerfliches dabei“.

Die offizielle Erklärung für die Sperre ist die Verkehrssicherungspflicht. „Es wird befürchtet, dass Ziegel herunterfallen und dann Fußgänger verletzen“, erklärt Holl. Der Eigentümer befürchtet, dann haftbar gemacht zu werden, wenn er den Weg frei gibt. Ein wichtiger Punkt – allerdings sei aus Sicht der Stadt in diesem Fall auch eine Absicherung ohne eine Vollsperrung des Weges möglich – etwa mit Fangnetzen.

Das der Kapellenweg nämlich derzeit nicht begeh- und befahrbar ist, hat direkte Auswirkung auf die Dorfgemeinschaft und die Gläubigen im Ort. Ein Gottesdienst war etwa öffentlichkeitswirksam bei Regen vor dem Gasthaus Krone gefeiert worden. Ein weiterer am 27. August wird ganz ausfallen, wie im Gemeindeblatt der evangelischen Kirchengemeinde Beilstein-Billensbach zu lesen ist. Im Pfarramt hofft man dann im Oktober auf eine Lösung, wie Sekretärin Christine Döffinger erklärt: „Dann soll nämlich auch eine Taufe stattfinden.“

Bereits am Freitag steht dagegen eine Urnen-Beisetzung auf dem Friedhof an, weiß Bürgermeister Patrick Holl. Und auch wenn diese nur im engsten Familienkreis begangen wird, habe er den Anwalt des Eigentümers dazu aufgefordert, seinem Mandaten mitzuteilen, dass er an diesem Tag den Weg öffnen solle, „was aber nicht in Aussicht gestellt wurde“.