Der Angeklagte kümmerte sich insgesamt um 43 Pflanzen . Foto: Archiv (dpa)

Die Polizei hat in Steinheim durch Zufall über 40 Cannabis-Pflanzen entdeckt. Deren Besitzer musste sich nun vor dem Amtsgericht verantworten. Für ihn war die Sache blöd gelaufen: Eigentlich hatten die Beamte das Haus nämlich wegen seines Mitbewohners aufgesucht.

Steinheim - Ein Mann aus Steinheim wollte mit der Ernte einer Cannabis-Plantage in seinem Keller offenbar seinen Lebensunterhalt aufbessern. Dem machte allerdings die Polizei einen Strich durch die Rechnung, als sie ihm zufällig auf die Spur kam. Statt sich über einen Geldregen zu freuen, musste sich der 45-Jährige nun vor dem Amtsgericht Marbach für seinen unerlaubten Drogenhandel verantworten.

Aussicht auf gut 800 Gramm Blüten

Die Polizei hatte Anfang Juni 2020 das Haus des Mannes aufgesucht – wegen eines Mitbewohners. Umso überraschter waren die Ermittler dann, als sie neben verkaufsfertigem Marihuana auch 40  Cannabis-Pflanzen im Keller sowie drei weitere Pflanzen im Garten fanden. Bei vollständiger Reife , so die Staatsanwaltschaft, hätten rund 800  Gramm Marihuana-Blüten geerntet werden können. Das entspreche jedoch „hohem gärtnerischem Erfolg“, versuchte Rechtsanwalt Jens Rabe diese Angaben zu relativieren. Schlussendlich hätten ja auch Pflanzen eingehen können. Die Vorwürfe der Anklage räumte er aber für seinen Mandanten alle unumwunden ein.

Mit 15 in Kontakt mit den Drogen gekommen

Was den Werdegang des 45-Jährige angeht, hatte der nach der Hauptschule zwei Anläufe genommen, um seine Lehre zu beenden. Jahrelang hielt er sich dann durch Jobs einer Zeitarbeitsfirma über Wasser. Hinzu kam, dass er seine Eltern pflegte, als diese an Krebs und Demenz erkrankten. „Meine Schwester verzichtete nach dem Tod meiner Eltern auf ihren Erbteil, damit ich im Haus bleiben konnte“, berichtete der Angeklagte weiter. Doch vor allem nach dem Tod des Vaters „habe ich mich hängen lassen“, so der Steinheimer. Doch nun habe er wieder eine Freundin, räume sein Haus, in dem er auch Zimmer vermietet, auf und renoviere.

Er selbst sei mit 15 an der Schule in Ludwigsburg zum ersten Mal in Kontakt mit Drogen gekommen. Mit einigen Unterbrechungen konsumierte er „recht regelmäßig“ – lange auch Heroin. Inzwischen sei er in einem Methadonprogramm aufgenommen worden.

Bewährungsstrafe und gemeinnützige Arbeit

Das Gericht verurteilte den 45-Jährigen wegen unerlaubten Handeltreibens von Drogen in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung und blieb damit um vier Monate unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Darüber hinaus muss er 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Weil er verurteilt wurde, fallen ihm die Kosten des Verfahrens zu.