In Höpfigheim bleibt das Wohnen im Gewerbegebiet in der Regel unzulässig. Foto: (Kuhnle)

Im Steinheimer Ausschuss ist eine Voranfrage für acht Reihenhäuser glatt durchgefallen. Das hing mit der Lage der Immobilien zusammen.

Steinheim - In aller Regel sind Ratsgremien hellauf begeistert, wenn in bereits erschlossenen Siedlungsgebieten nachverdichtet werden soll und frischer Wohnraum geplant ist. Völlig konträr war am Dienstagabend allerdings die Stimmung im Steinheimer Ausschuss für Technik und Umwelt. Beim Gremium blitzte eine Bauvoranfrage für acht Reihenhäuser samt ebenso vielen überdachten Stellplätzen in den Oberen Seewiesen in Höpfigheim ab. Geschlossen votierte die Runde dagegen, dem Projekt eine Zustimmung in Aussicht zu stellen.

Lage ist der Knackpunkt

Grund für das Nein der Fraktionen war jedoch nicht das Vorhaben an sich, sondern allein die Lage: Entstehen sollten die zweigeschossigen Reihenhäuser nämlich mitten im Gewerbegebiet. Und dort seien Wohnungen nur in Ausnahmefällen zulässig, zum Beispiel für Aufsichtspersonen oder Inhaber eines Betriebs, erklärte Bauamtsleiter Frank Fussenegger. „Das heißt, eine reine Wohnnutzung ist laut Baunutzungsverordnung nicht möglich“, erläuterte er. Deshalb könne man die Ampel für das Projekt nicht auf Grün schalten.

Ortsvorsteher spricht von „moralischem Subventionsbetrug“

Das war ganz im Sinne des Ortsvorstehers Roland Heck, der sich regelrecht empörte zeigte, dass überhaupt solche Überlegungen angestellt worden waren. „Zuerst habe ich mich gewundert, dann amüsiert. Das ist ein Ding der Unmöglichkeit die Anfrage“, sagte der Freie Wähler und sprach sogar von einem „moralischen Subventionsbetrug“. Heck ärgerte, dass so ein Grundstück wegen seiner Lage im Gewerbegebiet vergleichsweise günstig erworben werden könne und dann in teures Wohnland umgewandelt werden solle. Es sei eine Gesetzeslücke, dass Privatleute Gewerbeareale kaufen könnten und diese später anders nutzen wollen als vorgesehen.

Ärger erwartet

Petra Schubert von den Grünen gab zudem zu bedenken, dass bei einer solchen Konstellation, also dem direkten Nebeneinander von Betrieben und Anwohnern, der Ärger schon vorprogrammiert wäre. Davon abgesehen schließe aber auch der Bebauungsplan das Projekt aus. Volker Schiele von der CDU wies ferner darauf hin, dass der Mühlbach in der Nähe vorbeifließt und just dieser Bereich beim letzten heftigen Hochwasser stark in Mitleidenschaft gezogen worden sei. Der Erste Beigeordnete Stephan Retter betonte aber, dass man sich nun nur mit den konkreten Fragen des Antragstellers auseinander setzen müsse und nicht damit, inwieweit das Areal in einem Überschwemmungsgebiet liegt. Und die maßgebliche Frage war, ob die geplante Nutzung zulässig ist – was alle klar mit Nein beantworteten.