Wildes Campen klingt schön und romantisch, ist in Deutschland aber generell verboten. (Symbolbild) Foto: Unsplash/Scott Goodwill

Ungetrübte Blicke auf den Sternenhimmel, himmlische Ruhe und intensive Tuchfühlung mit der Natur: Wildes Campen klingt herrlich romantisch, aber kann ziemlich teuer werden. Doch es gibt auch Alternativen.

Stuttgart - Ein Himmelbett mitten in der Natur – für Liebhaber der frischen Luft kann es im Sommer nichts Schöneres geben, als unter freiem Himmel zu übernachten. Doch egal ob man sein Zelt aufschlägt oder nur mit einem Schlafsack in die Wildnis aufbricht, wer draußen übernachten will, sollte sich im Klaren sein, dass man mitunter hohe Strafen riskieren kann.

Bußgelder von bis zu 500 Euro

Wildes Campen klingt schön und romantisch, ist in Deutschland aber generell verboten – und das nicht nur in Naturschutzgebieten. Für illegales Zelten können Bußgelder bis zu 500 Euro anfallen. In Baden-Württemberg ist das Zelten weder in der freien Landschaft noch in Wäldern erlaubt. So ist im Paragraf 44 des Naturschutzgesetz des Landes das Betretungsrecht folgendermaßen verankert: „Das Betretungsrecht (...) umfasst nicht das Fahren mit motorisierten Fahrzeugen, das Abstellen von motorisierten Fahrzeugen und Anhängern, das Zelten oder das Feuermachen.“

Auch landwirtschaftliche Flächen dürfen während der Nutzzeit nur auf Wegen betreten werden. Das Betretungsrecht regelt in allen Bundesländern, ob und wie private oder nicht private Wälder und Wiesen genutzt und betreten werden dürfen.

Lagern oder Biwakieren

Wer mit dem Wohnmobil unterwegs ist, darf maximal eine Nacht zur „Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit“ am Straßenrand verbringen. Gesetzlich wird dabei von einem Zeitraum von etwa zehn Stunden ausgegangen. Doch es gibt auch eine rechtliche Grauzone: Lagern oder Biwakieren, beziehungsweise das Draußen-Übernachten ohne Zelt, ist erlaubt, da man sich lediglich zu einer Pause hinlegt oder setzt. Der Übergang zwischen Lagern und Campieren ist indes schwer festzumachen: Ob man sich vor dem Wetter schützt oder vom Sternenhimmel beeindruckt ist, muss man sich dann eben überlegen.