Das Gut Graf Adelmann sorgt für größere Aufträge vor. Foto: Archiv (Werner Kuhnle)

Räte genehmigen in Kleinbottwar eine Anlage für 70 000 Liter auf dem Weingut Graf Adelmann.

In der Regel setzen sich die Räte im Steinheimer Ausschuss für Technik und Umwelt mit Bauanträgen zu Häusern, Terrassen, Wintergärten und Co. auseinander. In der jüngsten Sitzung ging es ausnahmsweise um ein Gesuch aus einer Branche, in der zwar auch etwas geschaffen wird, aber nicht, um darin zu wohnen: den Weinbau. Auf dem Gut Graf Adelmann in Kleinbottwar soll ein großer Tank entstehen, in dem Rebensaft aufbewahrt werden kann. Ein Anliegen, gegen das das Gremium nichts einzuwenden hatte und einmütig seinen Segen gab.

„Ich kann sehr gut mit dem Tank leben, weil dort ja mit dem Weinbau schon immer eine gewerbliche Nutzung stattfindet“, brach der Kleinbottwarer Ortsvorsteher Horst Trautwein von der CDU eine Lanze für das Projekt. Davon abgesehen sei die Konstruktion für den Erhalt des Guts „elementar wichtig“. Deshalb begrüße er das Vorhaben „außerordentlich“.

Felix Graf Adelmann, Inhaber des traditionsreichen Kleinbottwarer Weinguts auf Burg Schaubeck, bestätigt auf Nachfrage, dass das Projekt „sehr wichtig für den Betrieb ist“. Selbstverständlich habe man auch jetzt schon Tanks auf dem Gelände, aber keinen in dieser Dimension. Das Behältnis aus Edelstahl soll 7,20 Meter hoch sein und einen Durchmesser von vier Metern haben. Das Fassungsvermögen beträgt fast 70 000 Liter.

Der Vorteil sei, dass „wir vor der Füllung in dem neuen Tank größere Mengen von Wein, der zusammengehört, zusammenführen können“, erklärt Felix Graf Adelmann. Damit sei für größere Aufträge gerüstet. Wobei man das Volumen des Tanks zunächst nicht voll ausschöpfen werde. Aber wenn man schon baue, dann gleich so, dass man auch für die Zukunft vorbereitet ist, erklärt der Weinexperte.

Im für das Gebiet geltenden Bebauungsplan, das machte Bauamtsleiter Frank Fussenegger in der Ausschusssitzung deutlich, ist der Umgang mit solchen Tanks nicht ausdrücklich geregelt. Daher habe man das Vorhaben nicht nur zur Kenntnis vorgelegt, sondern das Ganze als zustimmungspflichtig eingestuft. Da sich das Areal in einem Mischgebiet befindet und das Behältnis obendrein innerhalb des Baufensters installiert werden soll, wurde schließlich das Okay gegeben.