Die Kandidaten dürfen in der Fußgängerzone Flyer verteilen und ins Gespräch kommen. Foto: avanti

Die erste Einschätzung der Stadtverwaltung wird von den übergeordneten Behörden revidiert.

Marbach - Darf ein Bürgermeister-Kandidat im  Lockdown an Infoständen Flyer verteilen und ins Gespräch mit Bürgern gehen? Nach langem Hin und Her ist jetzt klar: Ja, er  darf. Natürlich unter Einhaltung der AHA-Regeln. Doch von vorn. Seit Mittwoch gilt die neue Corona-Verordnung. Am Nachmittag teilte die Stadtverwaltung den Bewerbern  mit, dass nach  den  neuen Regelungen bis 10. Januar keine Stände möglich sind, man das Thema aber weiter prüfen werde.

Blickwinkel zur Wahl in Marbach

„Wir konnten es nach einer ersten Einschätzung nicht aus der Verordnung herauslesen, weil solche Infostände nicht explizit genannt waren“, erklärt die Erste Beigeordnete Franziska Wunschik. Das Landratsamt hatte gegenüber unserer Zeitung am selben Tag erklärt, die Klärung der Rechtsfrage, ob Stände in Fußgängerzonen zur Wahlkampfwerbung im derzeitigen Lockdown möglich seien, werde beim Gemeindetag Baden-Württemberg geprüft. Ein Prüfungsergebnis sei noch nicht bekannt. Für das Innenministerium wiederum war die Antwort auf die Frage klar. Die Durchführung von Maßnahmen der Wahlwerbung, etwa  das Verteilen von Flyern zur Wahlwerbung oder Infostände  für eine Bürgermeisterwahl,  sei ein  triftiger Grund für den Aufenthalt außerhalb der Wohnung, teilte Carsten Dehner, Pressesprecher beim Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg, unserer Zeitung am Donnerstag mit.

Nächster Kandidat hat abgegeben

Am Freitagvormittag  dann auch grünes Licht der Stadt nach der Prüfung durch den Gemeindetag und die Kommunalaufsicht im Landratsamt. Gerade in der Pandemie müsse gewährleistet sein, dass man sich ein Bild von den Kandidaten machen könne, so die Begründung des Gemeindetages.