Foto: Archiv (dpa/Britta Pedersen)

Ein 39-Jähriger wird zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, nachdem er seinem Sohn einen Joint gegeben hat. Außerdem hat er mit einem weiteren Minderjährigen geraucht.

Marbach - In seiner Rolle als Vorbild hat ein 39 Jahre alter Vater gründlich versagt. Der gebürtige Berliner hat einem seiner minderjährigen Söhne selbst Drogen angeboten und zum Konsum überlassen. Im Beisein seiner Exfrau und der neuen Lebensgefährtin kam er am Donnerstag zum Amtsgericht Marbach, um sich vor dem Schöffengericht für dieses Verbrechen sowie für seine eigenen Drogenkäufe zu verantworten.

Erster Konsum schon mit 15 Jahren
Wortreich erläuterte der 39-Jährige dem Gericht zunächst seine eigene Situation. Demnach kam er selbst im Alter von etwa 15 Jahren erstmals mit Rauschgift in Kontakt, probierte alles Mögliche aus und blieb an Marihuana hängen. „Ich war 20 Jahre lang abhängig und nun kämpfe ich dagegen an.“ Bislang versucht er dies ohne professionelle Hilfe.

Dealer beim Sport kennengelernt
Den Drogenhändler aus Marbach, den er über den Sport kennengelernt haben will, suchte er in der Regel zuhause auf, um sich seine Ration Cannabis abzuholen. „Ich habe ausschließlich für mich konsumiert und ansonsten nur mein normales Leben versucht zu leben“, beteuerte er im Gerichtssaal, während die beiden Frauen sich an den Händen hielten.

Mehrere Käufe zwischen Februar und Juli
Die Ermittler konnten dem Vater nachweisen, dass er in acht Fällen zwischen Februar und Juli 2018 jeweils ein Päckchen von 2,5 Gramm Marihuana in Marbach erwarb. Darüber hinaus hatte er der Anklage zufolge im Mai des gleichen Jahres seinem 15-jährigen Sohn einen Joint zur freien Verfügung übergeben und schließlich an der Asylunterkunft in Freiberg mit einem gleichaltrigen Freund seines Sohnes gemeinsam einen Joint geraucht. Vorsichtig fragt der Angeklagte nach, ob er etwas ausholen und die Dinge erläutern dürfe. Danach wohnte jener Sohn nach der Trennung von seiner Frau eine Zeit lang bei ihm, die beiden jüngeren Geschwister bei der Mutter. „Die Trennung und Aufsplittung der Familie damals war nicht gut, da haben wir versagt“, so sein Fazit heute. Schließlich sei etwas vorgefallen, worüber er nicht sprechen werde, das dazu führte, dass der Sohn zurück zur Mutter ging. Sein Anwalt springt ein: „Der Sohn ist massiv in die Kriminalität abgerutscht.“

Kontakt zum Sohn verloren
Eine Weile habe er gar keinen Kontakt mehr zu diesem Kind gehabt, dann aber wieder über soziale Medien mit dem 15-Jährigen geschrieben. So sei es zu einem Treffen und dem Überlassen des Rauschgifts gekommen. Leise sagte der vierfache Vater: „Es ist verwerflich, doch ich sagte zu ihm, besser du bekommst es von mir, als von jemand anderem.“ Für die Staatsanwaltschaft ist dies ein Verbrechen und kann auch nicht als minder schwerer Fall gesehen werden, nur weil der Jugendliche bereits selbst Rauschgift konsumierte.

Haarscharf am Gefängnis vorbei
Ebenfalls als Verbrechen wird juristisch der gemeinsame Drogenkonsum mit dem minderjährigen Freund des Sohnes gewertet. Der Angeklagte machte jedoch geltend, dass er den Jungen gar nicht kannte, als man vor der Asylunterkunft in Freiberg Marihuana kaufte und rauchte. Mit 23 Jahren stand der Mann bereits vor einem Gericht in Norddeutschland wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, fünf weitere Male folgten, mal wegen Drogen, mal wegen anderer Delikte. „Sie sind haarscharf an einer Gefängnisstrafe vorbeigeschrammt“, sagte die Vorsitzende Richterin am Amtsgericht Marbach, Ursula Ziegler-Göller, bei der Verkündung des Urteils von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung.

Das Gericht rechnete dem bald erneut werdenden Vater hoch an, dass er vollumfänglich geständig war und ehrlich eingeräumt hatte, dass die hier angeklagten Taten nur die Spitze eines Eisbergs darstellten. Zur Auflage machte ihm das Gericht sechs Nachweise über Drogenabstinenz sowie 50 Stunden gemeinnützige Arbeit.