Steinheim hat zwar kein akutes Taubenproblem, aber für alle Fälle schon mal ein Fütterungsverbot erlassen. Foto: Archiv (dpa/Julian Stratenschulte)

Die Stadt Steinheim hat ihre Polizeiverordnung überarbeitet. Untersagt wird zum Beispiel, unnötig den Motor laufen zu lassen. Auch gegen Gestank wird vorgegangen.

Steinheim - Es sind rund zwei Jahrzehnte vergangen, seit in Steinheim letztmals die örtliche Polizeiverordnung angepasst wurde. Deshalb sei es an der Zeit, das Regelwerk mal wieder zu überarbeiten, sagte der Bürgermeister Thomas Winterhalter am Dienstag im Gemeinderat. Dagegen hatte auch das Gremium nichts einzuwenden und verabschiedete die modifizierte Fassung – die einige Verschärfungen mit sich bringt.

Keine akuten Probleme mit den Vögeln

Auf der Basis einer Musterfassung des Gemeindetags wurde nun beispielsweise ein Paragraf aufgenommen, der es untersagt, Tauben „auf öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie in Grün- und Erholungsanlagen“ zu füttern. Ein Passus, der im benachbarten Großbottwar schon mindestens seit der letzten Überarbeitung der Polizeiverordnung aus dem Jahr 2000 gilt, wie die dortige Hauptamtsleiterin Mona Trinkner berichtet. Auch in Beilstein, wo die tierischen Hinterlassenschaften der Vögel in der Vergangenheit wie im Großbottwarer Stadtteil Winzerhausen immer wieder Ärger heraufbeschworen hatten, ist ein solches Verbot längst in den Statuten verankert. Aus Steinheim indes drangen zuletzt keine Meldungen über etwaige Tauben-Hotspots an die Öffentlichkeit. Insofern konnte Rainer Breimaier von den Grünen nicht recht nachvollziehen, warum eine solche Vorschrift nun aufgenommen werden soll. Gleiches gelte für das Untersagen von besonders aufdringlichem und „die körperliche Nähe“ suchendem Betteln. Hauptamtsleiterin Ramona Senghaas pflichtete Breimaier bei, dass es keinen konkreten Anlass für das Taubenfütterungsverbot gebe. „Man kann aber nicht sagen, ob das vielleicht heute, morgen oder in zwei Jahren der Fall ist“, erklärte sie. Und dann sei man schon vorbereitet und müsse nicht nochmals Hand an die Satzung legen. Ähnlich verhalte es sich mit dem Betteln, das bereits in der alten Verordnung erwähnt war, ergänzte der Rathauschef. Hier sei textlich und in Anlehnung an die Mustersatzung des Gemeindetags eine schärfere Formulierung gewählt worden. „Und es gibt immer mal wieder Berichte von Bettel-Drücker-Kolonnen. Da hätte man dann eine Handhabe“, falls eine solche Gruppe in Steinheim auftreten würde.

Handhabe gegen aggressives Betteln

Der Bürgermeister berichtete jedoch auch von einer Änderung, die fortan bei einem tatsächlichen Problem in Steinheim greifen wird und sogar über die Vorschläge aus der Mustersatzung hinausgeht: Es wird explizit verboten, „Gegenstände wegzuwerfen oder abzulagern, außer in dafür bestimmte Abfallbehälter“. Rund um den Kälbling sei wiederholt wilder Müll in der Landschaft entsorgt worden, erklärte Winterhalter. „Für die Kräfte der Autobahnpolizei, die ja dann auf unserer Gemarkung tätig sind, hat dafür bislang eine Handhabe gefehlt“. Das sei nun anders mit der neuen Satzung.

Ein Riegel wird außerdem Personen vorgeschoben, die in Wohngebieten den Motor ihres Fahrzeugs unnötig laufen lassen oder beim Be- und Entladen ihrer Wagen zu viel Lärm verursachen. Auch „übel riechende Gegenstände oder Stoffe“ dürfen in der Nähe von Häusern mit Inkrafttreten der Satzung weder gelagert noch verarbeitet oder befördert werden, wenn dadurch die Gesundheit Dritter gefährdet ist oder diese „erheblich belästigt werden“.