Der Angeklagte wird in Handschellen zur Urteilsverkündung geführt. Foto: Julia Spors

43-Jähriger erhält nach der Marbacher Brandnacht eine noch höhere Strafe, als es die Staatsanwaltschaft gefordert hatte.

Marbach/Heilbronn - Er legte Feuer in seinem eigenen Wohnhaus in der Marbacher Altstadt und warf zwei selbst gebastelte Molotowcocktails gegen die Eingangstüre der Stadtkirche sowie die Türe des Polizeireviers – laut dem Landgericht Heilbronn handelte der heute 43 Jahre alte Angeklagte dabei mit „enormer krimineller Energie“. Der vorsitzende Richter sprach zudem von einem geplanten und extrem heimtückischen Vorgehen, weshalb selbst eine lebenslange Freiheitsstrafe im Raum gestanden habe. Wegen Brandstiftung und versuchten Mordes in vier Fällen wurde der Mann schließlich am Freitag zu neun Jahren und drei Monaten Haft verurteilt – damit fiel die Strafe sogar höher aus, als  beim Plädoyer von der Staatsanwaltschaft gefordert. Diese hatte acht Jahre beantragt.

Nur knapp waren vergangenes Jahr in der Nacht zum 3. Oktober – dem Tag der Deutschen Einheit – in der Marbacher Altstadt mehrere Menschen den Flammen entkommen, nachdem der 43-Jährige gleich an drei Orten in der Altstadt Feuer gelegt hatte. Wie dramatisch die Lage war, hatten Rettungskräfte und Ersthelfer im Laufe des Prozesses durch ihre Erzählungen verdeutlicht. "Wir haben auch Videos in Augenschein genommen. Auf einigen war zu sehen, wie die direkt Betroffenen, aber auch Anwohner, durch diesen Brand in Angst und Schrecken versetzt waren“, so der Richter.“ Ganz besonders eindrücklich sei gewesen, wie ein Bewohner auf dem Dach neben einer dicken schwarzen Rauchwolke stand und nur darauf hoffte, von der Feuerwehr gerettet werden zu können.

Dass der Brand entdeckt wurde, war reiner Zufall

Dass die Rettungskräfte  überhaupt mitten in der Nacht zu dem Brand gerufen wurden, sei nur einem glücklichen Zufall – einer Gruppe feiernder Kumpels auf ihrem Weg zum Bahnhof – zu verdanken gewesen. „Man kann sich nicht vorstellen, was alles hätte passieren und wie viele hätten sterben oder schwerer verletzt werden können. Einzig deren geistesgegenwärtige Reaktion hat die vier Hausbewohner gerettet“, so der Richter. Auch bei der Stadtkirche sei nur durch das beherzte Eingreifen zweier Passanten nicht mehr passiert.

Was jemanden zu so einer Tat veranlasst? Verzweiflung? Überforderung? „Wir haben uns die Frage gestellt, aber die Antworten, die Sie gegeben haben, haben uns fassungslos gemacht, zeigen sie doch die Brutalität in Ihrem Denken“, sagte der Richter in Richtung des Angeklagten. Gezahlte Steuern habe dieser  als „Schutzgeld an den Staat“ bezeichnet, das Grundgesetz als Märchenbuch. „Die Kirche machten Sie für 100 Millionen Tote verantwortlich und Sie sagten, sie würde nur Kinderfickerei betreiben  – und Polizisten seien für Sie ebenso wie Soldaten nur Berufsmörder“, so der Richter. "Man kann vieles kritisieren, dieses Recht spricht auch Ihnen niemand ab. Wer aber solch krude Ideen vorbringt, der beweist nur eines: Dass er selbst hochgefährlich ist für andere."

Der Angeklagte habe durchweg Gleichgültig gezeigt

Mit dem Urteil habe man deutlich machen müssen, wie strafwürdig die Geschehnsisse waren. Ein Blick auf ähnliche Urteile habe außerdem ergeben, dass man die Einzelfallstrafe höher ansetzen musste. Denn anders als bei vergleichbaren Fällen habe der Angeklagte keine Reue, sondern Gleichgültigkeit gezeigt.  Auch das planerische Vorgehen – Benzin besorgen, Molotowcocktails basteln, Feuermelder abschrauben und den Schlüssel im Schloss abbrechen –,  wiege schwer. "Dass man so etwas nicht machen darf, das wussten Sie ganz genau", sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung. Strafmildernd hätte sich ausgewirkt, dass der Angeklagte geständig war und bislang strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten ist. Eine schizotype Störung könne man zudem nicht ausschließen, erklärte  das Gericht.

Nachdem er diese Taten zu Beginn des Prozesses am Heilbronner Landgericht gestanden hatte, war ihm danach nichts mehr zu entlocken. Auch vom Recht des Angeklagten auf das letzte Wort hatte er am vergangenen Montag keinen Gebrauch gemacht. Als Erklärung für die Brandstiftung in seiner Wohnung hatte der Mann zum Prozessauftakt angegeben, er habe den Geist seiner Oma vertreiben wollen, der ihn ärgere. Mit ihr hatte er bis 2018 in der Wohnung in der Marbacher Altstadt gelebt, dann war sie verstorben. "Seit deren Tod scheint sich eine wachsende Unzufriedenheit bei Ihnen eingeschlichen zu haben. Sie haben nur krude Ideen gegen das System entwickelt. Deshalb hoffen wir, dass Sie die Zeit im Gefängnis nutzen und sich Gedanken machen", so der Richter.

Der Angeklagte selbst nahm wie auch schon in den Verhandlungstagen zuvor alles regunglos zur Kenntnis.