Wer zu hohe Mieten bezahlt kann kaum dagegen klagen. Foto: dpa

Das Bundesverfassungsgericht hat der Mietpreisbremse seinen Segen gegeben. Doch das reicht nicht – in Baden Württemberg kann man nicht auf Grundlage dieses Regelwerkes klagen.

Stuttgart - Das Bundesverfassungsgericht hat der Mietpreisbremse in dieser Woche seinen Segen gegeben. Die Menschen in Baden-Württemberg haben davon freilich nichts. Die Mietpreisbremse funktioniert nicht im Land, und das gilt aller Voraussicht nach noch über das Jahresende hinaus. Baden-Württemberg dürfte damit das einzige Bundesland sein, welches die Mietpreisbremse zwar haben möchte – aber nicht hinbekommt.