Für Trauerfeiern gibt es während Corona immer wieder neue Regeln. Foto: dpa//Jens Büttner

Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart dürfen bei Beerdigungen mit evangelischem Pfarrer 100 Trauergäste anwesend sein. Bei allen anderen nur 30. Das sorgt teils für Schwierigkeiten.

Marbach/Bottwartal - Das Chaos durch unterschiedliche Regelungen in der Coronazeit scheint perfekt. Trotz der Bundes-Notbremse, die für einheitliche Vorgaben sorgen sollte. Denn: Bei allen Bestattungen in Württemberg wird die Frage, wie viele Trauergäste anwesend sein dürfen, inzwischen mit der Glaubensrichtung beantwortet. Bei Bestattungen mit evangelischem Pfarrer sind 100 Gäste erlaubt, bei allen anderen sind es nur 30.

Grund dafür ist ein Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 4. Mai, das der gegen die 30er-Begrenzung klagenden Evangelischen Landeskirche in Württemberg Recht gibt mit der Begründung, dass es sich um eine kirchliche Veranstaltung handelt. Bei der sind 100 Personen erlaubt. Das Dilemma: Das Urteil wirkt sich nur auf die Evangelische Landeskirche in Württemberg aus. Sonst weder auf andere Konfessionen oder nicht-religiöse Bestattungen noch auf andere Regionen. Heißt: Bei evangelischen Bestattungen in Baden gilt die Begrenzung von 30 – wie es die Bundes-Notbremse bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 vorgibt.

Ortsverwaltungen müssen sich arrangieren

Vor Ort sorgt das für Schwierigkeiten. „Das ist echt grenzwertig. Und ich bekomme das nur sehr schwer kommuniziert“, sagt Großbottwars Bürgermeister Ralf Zimmermann, der „lachen könnte, wenn ich nicht heulen müsste“. Diese Vorgabe hätte ihm „einige graue Haare“ bereitet. Die Städte und Gemeinden waren vergangene Woche über das Urteil informiert worden. Der Oberstenfelder Bürgermeister Markus Kleemann sagt dazu: „Es gibt coronabedingte Kuriositäten, mit denen wir dann umzugehen haben. Das hier ist eine davon.“ In Marbach dürften die Auswirkungen erst sichtbar werden, meint Rathaus-Mitarbeiter Mathias Marmein. Es stünden mehrere Bestattungen bevor. Murrs Bürgermeister Torsten Bartzsch spricht von einer „seltsamen Situation“ und davon, dass es wünschenswert wäre, wenn es zur Angleichung käme. „Allein das Bestattungswesen zeigt ja die vielen Veränderungen durch Corona.“ Immer wieder hatten sich Vorgaben geändert, was die Teilnehmerzahl im Inneren und Äußeren einer Aussegnungshalle angeht.

Während in Murr die Angehörigen „möglichst angehalten sind“, die Zahl der Trauergäste auf 30 zu begrenzen, geht der Nachbar Steinheim einen anderen Weg: Hier entschied die Stadtverwaltung: Gleiches Recht für alle! „Warum sollten einmal 100 Trauergäste erlaubt sein, einmal 30? Das ist nicht vermittelbar. Wir sollten da wirklich wortwörtlich die Kirche im Dorf lassen“, sagt Bürgermeister Thomas Winterhalter. Da mehrere Trauerfeiern anstehen, galt es, kurzfristig zu entscheiden. „Und das haben wir im Sinne der Trauernden und der Einheitlichkeit getan, auch wenn das vielleicht nicht 1000-prozentig rechtskonform ist“, so Winterhalter. Zumal er überzeugt ist, dass die katholische Kirche ebenfalls Recht bekommen würde, wenn sie gegen die Begrenzung durch die Bundes-Notbremse klagen würde. Denn das Urteil unterscheidet nicht zwischen Konfession, sondern zwischen einer religiösen und einer nicht-religiösen Bestattung.

Erhöhter Aufwand auch für Bestatter

Angesprochen auf die Lage, wird Rainer Allmendinger vom gleichnamigen Bestattungsunternehmen in Pleidelsheim deutlich. „Es ist eine Katastrophe. Diese Regelung geht gar nicht.“ Er macht zudem die Erfahrung, dass vieles schwammig ist. „Die Gemeinden handhaben das ja auch unterschiedlich.“ In jeder Kommune muss er sich rückversichern, wie die Vorgaben sind. Und: Es stelle sich die Frage, was passiere, wenn sich etwa ein evangelisches Kirchenmitglied von einem katholischen Pfarrer beerdigen lassen möchte. „Heutzutage ist ja alles möglich.“ Und sowieso: „Glaube hängt ja nicht immer mit der Kirchenzugehörigkeit zusammen.“ Auch bei Bestattungen Fink in Marbach spricht man von einer „unguten Sache“. Was passiere etwa, wenn ein evangelisches Kirchenmitglied von einem freien Redner bestattet werden möchte? Und Armin Smola von den Bestattungen am Rathaus in Marbach zählt die Regel als ein Beispiel dafür auf, was zurzeit für Frust sorge. „Wie soll der Normalbürger das verstehen?“

Auch Magdalene Rau vom gleichnamigen Bestattungsunternehmen in Oberstenfeld macht ihre Erfahrungen mit den Vorgaben. „Letzte Woche hatten wir eine Trauerfeier, bei der sich auf 30 Trauergäste eingerichtet wurde.“ Zwei Tage vor der Beerdigung galten dann die 100 – letztlich waren rund 80 Trauergäste anwesend. „Und manche, die es nicht dürfen, würden gerne größer feiern.“ Selbst Pfarrer hätten angefragt, ob nicht mehr als 30 möglich sind. „Aber das liegt nicht in unserer Hand“, sagt Rau. Ihre Beobachtung ist sonst aber auch, dass Beerdigungen während Corona meist in kleinerem Rahmen stattfinden. „Manchmal ist das den Menschen ganz recht.“ Und der katholische Pfarrer in Marbach, Stefan Spitznagel, berichtet, dass zuletzt niemand gefragt hätte, ob mehr als 30 Personen kommen dürfen. „Was aber weniger an den Regelungen für den Gottesdienst liegt, sondern vor allem an der fehlenden Möglichkeit, sich danach zu treffen.“ Die Frage sei aber natürlich, was passiere, wenn eine bekannte oder junge Person stirbt oder wenn ein Treffen wieder möglich sein wird.

Ball liegt nun beim Land

Philipp Epple, Sprecher beim Verwaltungsgericht, erläutert auf Nachfrage, dass Urteile dort stets nur auf den Antragsteller Auswirkungen haben – auch wenn es in diesem Fall inhaltlich auf andere Glaubensgemeinschaften übertragbar wäre. Nun liege es am Land, ob die Regelung wieder für alle auf 100 angehoben wird. Sonst müssten die weiteren Kirchen klagen, damit sich für sie etwas ändert. Oder: Die Inzidenz sinkt unter 100 – dann erledigt sich die 30er-Begrenzung sowieso.