Der Torturm wird vorerst im Sommer nicht mehr angestrahlt. Foto: Archiv (Sandra Brock)

Eigentlich darf der Marbacher Torturm aus Gründen des Insektenschutzes im Sommer nicht mehr angestrahlt werden. Doch die Stadt hofft auf eine Ausnahmegenehmigung.

Marbach - Ziemlich hohe Wellen hat die Nachricht in der Stadt geschlagen, dass mit dem Haspelturm und dem Torturm zwei Marbacher Aushängeschilder künftig nicht mehr ins rechte Licht gesetzt werden sollen. Die Kommune hatte mit diesem Schritt auf eine umfangreiche Änderung des Naturschutzgesetzes reagiert, das nun unter anderem ein Beleuchtungsverbot für Fassaden der öffentlichen Hand beinhaltet. Damit sollen Insekten besser geschützt werden. Der Marbacher Bürgermeister Jan Trost verkündete vor diesem Hintergrund vor einigen Tagen, dass die Beleuchtung an den beiden Wahrzeichen in den Sommermonaten ausgeknipst werde. Allerdings scheint das in der Causa noch nicht das letzte Wort zu sein, wie nun im Ausschuss für Umwelt und Technik deutlich wurde.

Hoffnung bei Bauamtsleiter

Dort brachte Jürgen Waser von den Grünen das Thema aufs Tapet. Er erklärte, dass er einige Rückmeldungen aus der Bevölkerung zu dem Sachverhalt erhalten habe. Er wünschte sich nun, die Angelegenheit im Ausschuss zu besprechen und sich zu überlegen, wie es mit der Beleuchtung weitergehen könnte. Jan Trost erwiderte, dass die Rechtslage klar sei. „Zwischen April und Oktober ist die Beleuchtung auszuschalten“, betonte er. Man könne zwar eine Ausnahmegenehmigung beantragen, gehe aber nicht davon aus, dass man für den Torturm einen positiven Bescheid vom Landratsamt erhalten würde. Bauamtsleiter Dieter Wanner wollte die Flinte allerdings nicht so schnell ins Korn werfen. Er schlug vor, doch nochmal den Versuch zu unternehmen, die Beleuchtung in Betrieb nehmen zu dürfen. Wanner kann sich vorstellen, über die Lichtart etwas zu erreichen.

Bis dato sei der Torturm mit Halogenscheinwerfern angestrahlt worden. Würde man hier auf LED umstellen, hätte man eine insektenfreundliche Beleuchtung, gab Wanner zu bedenken. „Vielleicht kann man dadurch eine Sondergenehmigung bekommen. Ich denke, der Torturm ist schon das Wahrzeichen von Marbach und sogar im Stadtwappen drin“, erklärte der Chef des Bauamts.

Gründlich aufarbeiten

Das Gesetz unterscheide zudem, ob sich das Ganze im sensiblen Außenbereich abspiele oder man sich in der Innenstadt bewege – wie beim Torturm. Vor dem Hintergrund regte Wanner an, das Thema gründlich aufzuarbeiten und dann damit in den Ausschuss zu kommen. Ein Vorgehen, gegen den aus dem Gremium keinerlei Einwände geäußert wurden und das Jürgen Waser ausdrücklich begrüßte.